Besteht für Rentner eine gesetzliche Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung?

Antwort

Ob als Rentner eine gesetzliche Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung besteht, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich gilt: **Eine Steuererklärung muss abgegeben werden, wenn das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt.** Für das Jahr 2024 liegt der Grundfreibetrag bei 11.604 € (für Ledige) bzw. 23.208 € (für Verheiratete). **Wichtige Punkte für Rentner:** - Die gesetzliche Rente ist nicht in voller Höhe steuerpflichtig. Es gilt der sogenannte Besteuerungsanteil, der vom Jahr des Rentenbeginns abhängt. - Neben der gesetzlichen Rente zählen auch andere Einkünfte (z. B. Mieteinnahmen, Betriebsrenten, Kapitalerträge) zum zu versteuernden Einkommen. - Wer ausschließlich eine gesetzliche Rente bezieht und mit dem steuerpflichtigen Anteil unter dem Grundfreibetrag bleibt, muss in der Regel keine Steuererklärung abgeben. - Das Finanzamt kann dich aber auch zur Abgabe auffordern – dann besteht eine Pflicht. **Fazit:** Es gibt keine generelle Pflicht für alle Rentner, eine Steuererklärung abzugeben. Sie besteht nur, wenn das zu versteuernde Einkommen (inklusive steuerpflichtigem Rentenanteil und ggf. weiterer Einkünfte) den Grundfreibetrag übersteigt oder das Finanzamt dich dazu auffordert. Weitere Informationen findest du z. B. auf der Seite des [Bundesministeriums der Finanzen](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Weitere_Steuerthemen/Steuerpflicht-Rentner.html).

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