Ob als Rentner eine gesetzliche Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung besteht, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich gilt: **Eine Steuererklärung muss abgege... [mehr]
Ob ein Rentner in Deutschland eine Steuererklärung abgeben muss, hängt vor allem von der Höhe der Einkünfte und bestimmten Freibeträgen ab. Die wichtigsten Bedingungen, unter denen keine Steuererklärung abgegeben werden muss, sind: **1. Gesamteinkünfte liegen unter dem Grundfreibetrag:** Für das Jahr 2024 beträgt der Grundfreibetrag 11.604 € (bei Zusammenveranlagung 23.208 €). Liegen die steuerpflichtigen Einkünfte (nach Abzug des Rentenfreibetrags und sonstiger Freibeträge) darunter, besteht in der Regel keine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung. **2. Nur gesetzliche Rente bezogen:** Wer ausschließlich eine gesetzliche Rente bezieht und keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte (z. B. aus Vermietung, Kapitalerträgen, Betriebsrenten oder Nebenjobs) hat, muss meist keine Steuererklärung abgeben, sofern die Rente nach Abzug des Rentenfreibetrags und Werbungskostenpauschale unter dem Grundfreibetrag bleibt. **3. Keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte:** Zusätzliche Einkünfte wie Mieteinnahmen, Betriebsrenten, Kapitalerträge (sofern nicht bereits durch die Abgeltungssteuer abgegolten), Nebentätigkeiten oder ausländische Renten können eine Steuererklärungspflicht auslösen. **4. Keine Aufforderung durch das Finanzamt:** Wird man vom Finanzamt zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert, muss diese auch dann abgegeben werden, wenn die Einkünfte eigentlich unter dem Grundfreibetrag liegen. **5. Keine Steuerklassenkombination mit Steuerklasse V oder VI:** Wer als Rentner noch einen Nebenjob hat und dabei in Steuerklasse V oder VI eingestuft ist, ist grundsätzlich zur Abgabe verpflichtet. **6. Keine Lohnersatzleistungen über 410 € im Jahr:** Wer Lohnersatzleistungen (z. B. Krankengeld, Arbeitslosengeld) von mehr als 410 € im Jahr erhält, muss eine Steuererklärung abgeben. **Wichtiger Hinweis:** Die Berechnung, ob eine Steuererklärungspflicht besteht, kann im Einzelfall komplex sein, da z. B. der steuerpflichtige Anteil der Rente vom Renteneintrittsjahr abhängt. Es empfiehlt sich, im Zweifel einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein zu konsultieren oder den [Rentensteuerrechner der Deutschen Rentenversicherung](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Steuer/steuerrechner_node.html) zu nutzen. **Weitere Informationen:** - [Bundesfinanzministerium: Besteuerung der Renten](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Weitere_Steuerthemen/Altersvorsorge_Rente/2017-07-10-besteuerung-der-renten.html) - [Deutsche Rentenversicherung: Steuerpflicht für Rentner](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Steuer/steuerpflicht-fuer-rentner_node.html)
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