Die 1%-Methode bezieht sich auf die private Nutzung von Dienstwagen in Deutschland. Dabei wird monatlich 1% des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs als geldwerter Vorteil versteuert. Die sogenannte Kost... [mehr]
Ja, bei der Kostendeckelung im Rahmen der 1%-Methode für die private Nutzung von Firmenwagen müssen die nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben abgezogen werden. **Hintergrund:** Die sogenannte Kostendeckelung besagt, dass der als Arbeitslohn zu versteuernde geldwerte Vorteil aus der privaten Nutzung eines Firmenwagens nach der 1%-Methode höchstens in Höhe der tatsächlich entstandenen (Gesamt-)Kosten des Fahrzeugs angesetzt werden darf. Zu diesen Gesamtkosten zählen alle Aufwendungen, die dem Arbeitgeber für das Fahrzeug entstehen. **Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben:** Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben (z. B. 30% der Bewirtungskosten, Geldbußen, bestimmte Geschenke) dürfen steuerlich nicht als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Im Zusammenhang mit der Kostendeckelung bei der 1%-Methode sind jedoch nur die tatsächlich abzugsfähigen Kosten zu berücksichtigen. **Konsequenz:** Bei der Ermittlung der Gesamtkosten für die Kostendeckelung sind die nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben herauszurechnen. Es dürfen also nur die abzugsfähigen Betriebsausgaben in die Berechnung einfließen. **Beispiel:** Wenn in den Gesamtkosten des Fahrzeugs z. B. nicht abzugsfähige Kosten enthalten sind, müssen diese vor Anwendung der Kostendeckelung abgezogen werden. **Rechtsgrundlage:** Dies ergibt sich aus § 4 Abs. 5 EStG sowie aus den einschlägigen BMF-Schreiben, z. B. BMF-Schreiben vom 4. April 2018, Rz. 16: > „Bei der Ermittlung der Gesamtkosten sind nicht abziehbare Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 5 EStG auszuscheiden.“ **Fazit:** Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben müssen bei der Kostendeckelung der 1%-Methode abgezogen werden. Es zählen nur die tatsächlich abzugsfähigen Kosten. Weitere Informationen findest du z. B. beim [Bundesfinanzministerium](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2018-04-04-lohnsteuerliche-behandlung-der-ueberlassung-von-dienstwagen.html).
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Ja, bestimmte Sonderbetriebsausgaben können nicht abziehbare Betriebsausgaben darstellen. Sonderbetriebsausgaben sind Aufwendungen, die ein Mitunternehmer im Zusammenhang mit seiner Beteiligung... [mehr]
Um die Einkommensteuer auf einen Gewinn von 22.000 Euro zu berechnen, sind einige Annahmen nötig, da die genaue Steuerlast von mehreren Faktoren abhängt (z. B. Familienstand, Kirchensteuer,... [mehr]
Als Tierarzt kannst du im Fahrtenbuch alle Fahrten eintragen, die betrieblich oder beruflich veranlasst sind. Dazu zählen insbesondere: - **Fahrten zu Hausbesuchen bei Patienten (Tiere)** - **Fa... [mehr]
§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG regelt das Abzugsverbot für Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder als Betriebsausgaben. Das bedeutet: Solche Zahlungen dürfen den Gewinn ein... [mehr]