Die 0,5%-Regelung bei der Dienstwagenbesteuerung in Deutschland gilt für Elektrofahrzeuge und bestimmte Plug-in-Hybride. Der Audi SQ8 ist in der Regel ein leistungsstarker Verbrenner oder Mild-Hy... [mehr]
Die 1%-Methode bezieht sich auf die private Nutzung von Dienstwagen in Deutschland. Dabei wird monatlich 1% des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs als geldwerter Vorteil versteuert. Die sogenannte Kostendeckelung ist eine Begrenzung dieser Versteuerung, damit der zu versteuernde Betrag nicht höher ist als die tatsächlich entstandenen Gesamtkosten für das Fahrzeug. **So funktioniert die Kostendeckelung bei der 1%-Methode:** - **Berechnung nach 1%-Regel:** Normalerweise wird der geldwerte Vorteil für die Privatnutzung mit 1% des Bruttolistenpreises pro Monat angesetzt (plus ggf. 0,03% pro Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte). - **Kostendeckelung:** Die Versteuerung darf aber nicht höher sein als die tatsächlichen Gesamtkosten, die dem Arbeitgeber für das Fahrzeug im Jahr entstehen. Zu den Gesamtkosten zählen z.B. Abschreibung, Leasingraten, Reparaturen, Versicherung, Steuer, Kraftstoff usw. - **Prüfung:** Am Jahresende wird geprüft, ob die Summe der nach der 1%-Regel ermittelten Privatnutzung den Anteil der tatsächlichen Gesamtkosten für die Privatnutzung übersteigt. - **Deckelung:** Ist das der Fall, wird der geldwerte Vorteil auf die tatsächlichen Gesamtkosten begrenzt. Das heißt, du musst maximal die tatsächlichen Kosten für die Privatnutzung versteuern, nicht mehr. **Beispiel:** - Bruttolistenpreis: 40.000 € - 1% davon: 400 € pro Monat → 4.800 € pro Jahr - Tatsächliche Gesamtkosten: 4.000 € pro Jahr In diesem Fall greift die Kostendeckelung: Du musst nur 4.000 € als geldwerten Vorteil versteuern, nicht 4.800 €. **Wichtig:** Die Kostendeckelung muss vom Steuerpflichtigen beantragt und nachgewiesen werden (z.B. durch eine Kostenaufstellung). Sie ist besonders relevant bei älteren oder abgeschriebenen Fahrzeugen, bei denen die tatsächlichen Kosten oft niedriger sind als der pauschale Wert nach der 1%-Regel. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Bundesfinanzministerium](https://www.bundesfinanzministerium.de/) oder bei [Steuerberatungsseiten](https://www.steuerberater.de/lexikon/dienstwagen-1-prozent-regelung).
Die 0,5%-Regelung bei der Dienstwagenbesteuerung in Deutschland gilt für Elektrofahrzeuge und bestimmte Plug-in-Hybride. Der Audi SQ8 ist in der Regel ein leistungsstarker Verbrenner oder Mild-Hy... [mehr]
Die 1-Prozent-Regelung ist eine Methode zur Versteuerung der privaten Nutzung eines Firmenwagens in Deutschland. Sie kommt zur Anwendung, wenn ein Arbeitnehmer oder Unternehmer einen Dienstwagen auch... [mehr]
Die Art der Versteuerung bei der Lohnsteuer in Deutschland nennt sich Quellensteuer. Das bedeutet, dass die Steuer direkt vom Arbeitgeber einbehalten und an das Finanzamt abgeführt wird, bevor de... [mehr]
Ja, bei der Kostendeckelung im Rahmen der 1%-Methode für die private Nutzung von Firmenwagen müssen die nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben abgezogen werden. **Hintergrund:** Die so... [mehr]
Die Kilometerpauschale von 0,30 € pro Kilometer (Entfernungspauschale) und die 1%-Methode zur Versteuerung der privaten Nutzung eines Dienstwagens sind zwei unterschiedliche steuerliche Regelunge... [mehr]
Ja, ein eingeräumter Nießbrauch kann steuerliche Konsequenzen haben. Der Nießbraucher muss in der Regel die Einkünfte, die er aus dem Nießbrauch erzielt, versteuern. Dies k... [mehr]