Warum vermutet die Staatsanwaltschaft keinen Vorsatz bei der Sozialabgabenunterschlagung durch den Arbeitgeber, obwohl dieser den Arbeitnehmern den Einbehalt der Beiträge mitgeteilt hat?

Antwort

Der Staatsanwalt könnte aus mehreren Gründen annehmen, dass der Arbeitgeber (AG) die Sozialabgaben nicht vorsätzlich unterschlagen hat, obwohl er den Arbeitern mitgeteilt hat, dass er eine bestimmte Summe („summex“) als Sozialabgabe einbehält: 1. **Fehlendes Vorsatzmerkmal:** Vorsatz bedeutet, dass jemand mit Wissen und Wollen eine Straftat begeht. Wenn der Arbeitgeber zwar Abgaben einbehält, aber z.B. irrtümlich glaubt, diese korrekt abzuführen oder nicht weiß, dass er sie tatsächlich abführen muss, fehlt der Vorsatz. 2. **Missverständnis oder Unkenntnis:** Es kann sein, dass der Arbeitgeber die gesetzlichen Regelungen nicht richtig verstanden hat und dachte, er handele korrekt. Unwissenheit schützt zwar nicht vor Strafe, kann aber den Vorsatz ausschließen. 3. **Nachweisprobleme:** Der Staatsanwalt muss den Vorsatz nachweisen können. Die bloße Mitteilung an die Arbeiter, dass Sozialabgaben einbehalten werden, beweist noch nicht, dass der Arbeitgeber wusste und wollte, dass diese nicht abgeführt werden. 4. **Verwaltungsfehler:** Manchmal werden Sozialabgaben versehentlich nicht abgeführt, etwa durch Buchhaltungsfehler oder organisatorische Probleme. Auch dann fehlt der Vorsatz. 5. **Indizienlage:** Vielleicht gibt es Hinweise darauf, dass der Arbeitgeber die Abgaben später nachgezahlt hat oder sich um eine Klärung bemüht hat. Das spricht gegen einen vorsätzlichen Betrug. **Fazit:** Der Staatsanwalt muss sicher sein, dass der Arbeitgeber absichtlich und wissentlich die Sozialabgaben nicht abgeführt hat. Die bloße Mitteilung an die Arbeiter reicht dafür meist nicht aus. Es müssen weitere Beweise für einen vorsätzlichen Betrug vorliegen. Weitere Informationen zum Thema findest du z.B. bei der [Deutschen Rentenversicherung](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Arbeitgeber/Beitrag-und-Meldung/Beitrag-und-Meldung_node.html).

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