Ist es glaubwürdig, wenn ein Geschäftsführer behauptet, ohne Vorsatz Sozialabgaben abgerechnet, aber nicht gezahlt zu haben, und gegenüber dem Gerichtsvollzieher angibt, diese seien bereits bezahlt?

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Die Glaubwürdigkeit eines Geschäftsführers, der Sozialabgaben abrechnet, aber nicht abführt, und dann gegenüber einem Gerichtsvollzieher behauptet, diese seien bereits bezahlt, ist in der Regel sehr gering. In Deutschland ist der Geschäftsführer einer GmbH gesetzlich verpflichtet, Sozialabgaben ordnungsgemäß abzuführen (§ 266a StGB). Das bewusste Nichtabführen trotz Abrechnung wird meist als vorsätzliches Handeln gewertet. Wenn der Geschäftsführer dann noch gegenüber dem Gerichtsvollzieher falsche Angaben macht (z.B. behauptet, die Abgaben seien bezahlt, obwohl das nicht stimmt), spricht das zusätzlich gegen seine Glaubwürdigkeit und kann strafrechtliche Konsequenzen haben (z.B. wegen Betrugs oder falscher Versicherung an Eides statt). Gerichte und Behörden gehen in solchen Fällen meist davon aus, dass der Geschäftsführer sich seiner Pflichten bewusst war. Ein fehlender Vorsatz ist nur in Ausnahmefällen glaubhaft zu machen, etwa wenn nachweislich ein Irrtum oder ein Versehen vorlag, was aber bei der Kombination aus Abrechnung, Nichtzahlung und Falschaussage sehr unwahrscheinlich ist. Weitere Informationen findest du z.B. bei [Handelsblatt](https://www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/recht/sozialabgaben-geschaeftsfuehrer-haften-persoenlich/23539338.html) oder [IHK](https://www.ihk.de/nuernberg/recht/arbeitsrecht/sozialversicherungsbeitraege-geschaeftsfuehrer-haftung-1129642). Fazit: In dem beschriebenen Fall ist die Behauptung des fehlenden Vorsatzes in der Regel nicht glaubwürdig.

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