Kann sich ein Geschäftsführer beim Einbehalt und Nichtabführen von Sozialabgaben trotz Mitteilung an den Gerichtsvollzieher auf einen Tatbestandsirrtum berufen?

Antwort

Ein Geschäftsführer kann sich grundsätzlich nicht erfolgreich auf einen Tatbestandsirrtum berufen, wenn er Sozialabgaben einbehält, dies dem Gerichtsvollzieher mitteilt und die Abgaben dennoch nicht an die Sozialversicherungsträger abführt. **Hintergrund:** Das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen ist nach § 266a StGB strafbar. Ein Tatbestandsirrtum (§ 16 StGB) liegt vor, wenn der Täter bei Begehung der Tat einen Umstand nicht kennt, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört. Das würde bedeuten, der Geschäftsführer weiß nicht, dass er zur Abführung der Beiträge verpflichtet ist oder dass sein Verhalten tatbestandsmäßig ist. **Im geschilderten Fall:** - Der Geschäftsführer weiß, dass er Sozialabgaben einbehält. - Er teilt dies dem Gerichtsvollzieher mit. - Er führt die Beiträge aber nicht ab. Allein die Mitteilung an den Gerichtsvollzieher entbindet ihn nicht von der Pflicht, die einbehaltenen Sozialabgaben an die Sozialversicherungsträger abzuführen. Die Verpflichtung zur Abführung besteht unabhängig von Pfändungen oder Mitteilungen an Dritte. Die Rechtsprechung (z.B. BGH, Urteil vom 18.12.2003 – 5 StR 221/03) ist hier eindeutig: Die Abführungspflicht bleibt bestehen, und ein Irrtum über die rechtliche Bewertung (sog. Verbotsirrtum) ist nur dann entschuldbar, wenn er unvermeidbar war (§ 17 StGB). Ein Tatbestandsirrtum liegt in der Regel nicht vor, da der Geschäftsführer die tatsächlichen Umstände kennt. **Fazit:** Ein Geschäftsführer kann sich in diesem Fall nicht erfolgreich auf einen Tatbestandsirrtum berufen. Allenfalls könnte ein (unvermeidbarer) Verbotsirrtum in Betracht kommen, der aber sehr strengen Anforderungen unterliegt und in der Praxis selten anerkannt wird. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Bundesministerium der Justiz](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__266a.html) und in der [Rechtsprechung des BGH](https://www.bundesgerichtshof.de/).

Neue Frage stellen

Verwandte Fragen

Kann ein Geschäftsführer im Strafverfahren wegen Sozialabgaben-Unterschlagung Tatbestandsirrtum geltend machen, wenn vorher ein Gerichtsvollzieher Einbehalt angeordnet hat?

Ein Tatbestandsirrtum (§ 16 StGB) liegt vor, wenn der Täter bei Begehung der Tat einen Umstand nicht kennt, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört. Im Fall eines Geschäftsführ... [mehr]

Ist ein Geschäftsführer verkommen, wenn er Sozialabgaben unterschlägt und lügt?

Das Verhalten eines Geschäftsführers, der Sozialabgaben unterschlägt und darüber lügt, wird rechtlich und moralisch als schwerwiegend verwerflich angesehen. Sozialabgaben sind... [mehr]

Kann sich ein Chef im Strafverfahren wegen Veruntreuung auf einen Tatbestandsirrtum berufen, wenn er behauptet, das vom Gerichtsvollzieher einbehaltene Geld seien Sozialabgaben, die tatsächlich nicht abgeführt wurden?

In deinem Fall geht es um die Frage, ob sich der Chef im Strafverfahren wegen Veruntreuung (§ 266 StGB) auf einen Tatbestandsirrtum (§ 16 StGB) berufen kann, wenn er behauptet, er habe gegla... [mehr]

Wie hoch ist die Geldauflage bei Einstellung eines Strafverfahrens wegen unterschlagener Sozialabgaben in Höhe von 48.000€?

Die Höhe einer Geldauflage im Rahmen einer Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO (Strafprozessordnung) bei unterschlagenen Sozialabgaben in Höhe von 48.000 € hängt von versch... [mehr]

Muss bei Abberufung eines Geschäftsführers die Entlastung im Handelsregister angemeldet werden?

Nein, dem Handelsregister ist bei der Abberufung eines Geschäftsführers **nicht** mit anzumelden, ob dem Geschäftsführer Entlastung erteilt wurde. Im Handelsregister sind gemä... [mehr]

Haftet ein Geschäftsführer einer GmbH mit seinem privaten Vermögen?

Ein Geschäftsführer einer GmbH haftet grundsätzlich nicht mit seinem privaten Vermögen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Die GmbH ist eine eigenständige juristische... [mehr]

Kann sich ein Chef im Strafverfahren darauf berufen, die Tatbestandsvoraussetzungen beim Vorenthalten von Sozialabgaben im Rahmen der Zwangsvollstreckung nicht erfüllt zu haben?

Wenn ein Arbeitgeber (z.B. der "Chef") Sozialabgaben (wie Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge) vom Lohn der Arbeitnehmer einbehält, diese aber nicht an... [mehr]