Unwissenheit schützt grundsätzlich nicht vor Strafe, insbesondere nicht bei der Pflicht zur Abführung von Sozialabgaben als Geschäftsführer. Die Rechtsprechung geht davon aus,... [mehr]
Das Unterschlagen von Sozialabgaben durch Geschäftsführer wird in Deutschland und den meisten anderen Ländern eindeutig negativ bewertet. Es handelt sich dabei um eine Straftat, die strafrechtlich verfolgt wird (§ 266a StGB in Deutschland). Die Gesellschaft, Gerichte und Behörden sehen das Vorenthalten oder Veruntreuen von Sozialversicherungsbeiträgen als schwerwiegenden Verstoß gegen die Pflichten eines Geschäftsführers an. Es drohen hohe Geldstrafen, Freiheitsstrafen und zivilrechtliche Konsequenzen. Solltest du gegenteilige Informationen haben, könnten diese auf Missverständnissen oder Einzelfällen beruhen, in denen Verstöße nicht konsequent verfolgt wurden. Die rechtliche und gesellschaftliche Bewertung ist jedoch eindeutig negativ. Weitere Informationen dazu findest du beispielsweise beim [Bundesministerium für Arbeit und Soziales](https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Sozialversicherung/sozialversicherung.html) oder im [Strafgesetzbuch § 266a](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__266a.html).
Unwissenheit schützt grundsätzlich nicht vor Strafe, insbesondere nicht bei der Pflicht zur Abführung von Sozialabgaben als Geschäftsführer. Die Rechtsprechung geht davon aus,... [mehr]
Wenn ein Geschäftsführer einer Gesellschaft Sozialabgaben unterschlägt, handelt es sich um eine schwere Straftat, die sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Konsequenzen nach s... [mehr]
Wenn ein Geschäftsführer Sozialabgaben einbehält, diese aber nicht an die Sozialversicherungsträger abführt, handelt es sich grundsätzlich um eine Straftat nach § 26... [mehr]
Die Tatsache, dass ein Geschäftsführer einer Reederei trotz des Eingeständnisses, Sozialabgaben nicht fristgerecht abgeführt zu haben, noch im Amt ist, kann verschiedene Gründ... [mehr]
Deine Frage betrifft den Vorwurf des Rechtsmissbrauchs im Zusammenhang mit einer Vollstreckungsabwehrklage, wenn Sozialabgaben nicht bezahlt wurden, aber behauptet wird, die Zahlung sei erst nach Klag... [mehr]
Nein, strafbar macht man sich nicht, wenn man versehentlich oder umgangssprachlich „Wehrmacht“ zur „Bundeswehr“ sagt. Es handelt sich dabei um einen sachlichen Fehler, aber nic... [mehr]
Der Staatsanwalt könnte aus mehreren Gründen annehmen, dass der Arbeitgeber (AG) die Sozialabgaben nicht vorsätzlich unterschlagen hat, obwohl er den Arbeitern mitgeteilt hat, dass er e... [mehr]
Wenn auf einer Abrechnung Sozialabgaben (wie Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) ausgewiesen sind, gilt grundsätzlich, dass der Empfänger der Abrechnung davon Kenntnis h... [mehr]
Eine ungerechtfertigte Bereicherung nach § 812 BGB ist grundsätzlich **nicht strafbar**. § 812 BGB regelt das sogenannte Bereicherungsrecht im Zivilrecht. Es geht darum, dass jemand e... [mehr]
Das Vortäuschen der Einnahme der Antibabypille, um eine Schwangerschaft herbeizuführen, obwohl dies nicht einvernehmlich abgesprochen war, ist in Deutschland rechtlich und strafrechtlich ein... [mehr]