Das Verhalten eines Geschäftsführers, der Sozialabgaben unterschlägt und darüber lügt, wird rechtlich und moralisch als schwerwiegend verwerflich angesehen. Sozialabgaben sind... [mehr]
Das Unterschlagen von Sozialabgaben durch Geschäftsführer wird in Deutschland und den meisten anderen Ländern eindeutig negativ bewertet. Es handelt sich dabei um eine Straftat, die strafrechtlich verfolgt wird (§ 266a StGB in Deutschland). Die Gesellschaft, Gerichte und Behörden sehen das Vorenthalten oder Veruntreuen von Sozialversicherungsbeiträgen als schwerwiegenden Verstoß gegen die Pflichten eines Geschäftsführers an. Es drohen hohe Geldstrafen, Freiheitsstrafen und zivilrechtliche Konsequenzen. Solltest du gegenteilige Informationen haben, könnten diese auf Missverständnissen oder Einzelfällen beruhen, in denen Verstöße nicht konsequent verfolgt wurden. Die rechtliche und gesellschaftliche Bewertung ist jedoch eindeutig negativ. Weitere Informationen dazu findest du beispielsweise beim [Bundesministerium für Arbeit und Soziales](https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Sozialversicherung/sozialversicherung.html) oder im [Strafgesetzbuch § 266a](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__266a.html).
Das Verhalten eines Geschäftsführers, der Sozialabgaben unterschlägt und darüber lügt, wird rechtlich und moralisch als schwerwiegend verwerflich angesehen. Sozialabgaben sind... [mehr]
Ein Tatbestandsirrtum (§ 16 StGB) liegt vor, wenn der Täter bei Begehung der Tat einen Umstand nicht kennt, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört. Im Fall eines Geschäftsführ... [mehr]
Ein Geschäftsführer kann sich grundsätzlich nicht erfolgreich auf einen Tatbestandsirrtum berufen, wenn er Sozialabgaben einbehält, dies dem Gerichtsvollzieher mitteilt und die Abg... [mehr]
Die Glaubwürdigkeit eines Geschäftsführers, der Sozialabgaben abrechnet, aber nicht abführt, und dann gegenüber einem Gerichtsvollzieher behauptet, diese seien bereits bezahlt... [mehr]
Unwissenheit schützt grundsätzlich nicht vor Strafe, insbesondere nicht bei der Pflicht zur Abführung von Sozialabgaben als Geschäftsführer. Die Rechtsprechung geht davon aus,... [mehr]
Wenn ein Geschäftsführer einer Gesellschaft Sozialabgaben unterschlägt, handelt es sich um eine schwere Straftat, die sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Konsequenzen nach s... [mehr]
Wenn ein Geschäftsführer Sozialabgaben einbehält, diese aber nicht an die Sozialversicherungsträger abführt, handelt es sich grundsätzlich um eine Straftat nach § 26... [mehr]
In Deutschland ist Gotteslästerung im Sinne einer sogenannten "Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen" nach § 166 Strafgesetzbuch... [mehr]
Die Höhe einer Geldauflage im Rahmen einer Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO (Strafprozessordnung) bei unterschlagenen Sozialabgaben in Höhe von 48.000 € hängt von versch... [mehr]
Nein, dem Handelsregister ist bei der Abberufung eines Geschäftsführers **nicht** mit anzumelden, ob dem Geschäftsführer Entlastung erteilt wurde. Im Handelsregister sind gemä... [mehr]