Warum wird das Unterschlagen von Sozialabgaben durch Geschäftsführer negativ bewertet?

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Das Unterschlagen von Sozialabgaben durch Geschäftsführer wird in Deutschland und den meisten anderen Ländern eindeutig negativ bewertet. Es handelt sich dabei um eine Straftat, die strafrechtlich verfolgt wird (§ 266a StGB in Deutschland). Die Gesellschaft, Gerichte und Behörden sehen das Vorenthalten oder Veruntreuen von Sozialversicherungsbeiträgen als schwerwiegenden Verstoß gegen die Pflichten eines Geschäftsführers an. Es drohen hohe Geldstrafen, Freiheitsstrafen und zivilrechtliche Konsequenzen. Solltest du gegenteilige Informationen haben, könnten diese auf Missverständnissen oder Einzelfällen beruhen, in denen Verstöße nicht konsequent verfolgt wurden. Die rechtliche und gesellschaftliche Bewertung ist jedoch eindeutig negativ. Weitere Informationen dazu findest du beispielsweise beim [Bundesministerium für Arbeit und Soziales](https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Sozialversicherung/sozialversicherung.html) oder im [Strafgesetzbuch § 266a](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__266a.html).

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