Die Tatsache, dass ein Geschäftsführer einer Reederei trotz des Eingeständnisses, Sozialabgaben nicht fristgerecht abgeführt zu haben, noch im Amt ist, kann verschiedene Gründ... [mehr]
Wenn ein Geschäftsführer Sozialabgaben einbehält, diese aber nicht an die Sozialversicherungsträger abführt, handelt es sich grundsätzlich um eine Straftat nach § 266a StGB (Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt). Die Staatsanwaltschaft kann ein Ermittlungsverfahren einstellen, wenn kein hinreichender Tatverdacht besteht, etwa weil dem Geschäftsführer kein Vorsatz nachgewiesen werden kann. Das Argument, der Geschäftsführer habe „es nicht besser gewusst“, kann im Einzelfall relevant sein. Für eine Strafbarkeit nach § 266a StGB ist Vorsatz erforderlich, also das Wissen und Wollen der Nichtabführung. Grobe Unkenntnis oder Gleichgültigkeit („Augen zu und durch“) reicht oft schon für bedingten Vorsatz. Nur wenn der Geschäftsführer nachweislich keine Kenntnis von der Pflicht hatte und dies auch nicht fahrlässig war, könnte ein Ermittlungsverfahren eingestellt werden. In der Praxis wird Unwissenheit selten als Entschuldigung anerkannt, da Geschäftsführer verpflichtet sind, sich über ihre Pflichten zu informieren. Eine Einstellung des Verfahrens aus diesem Grund ist daher eher die Ausnahme und müsste gut begründet sein. Fazit: Die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens mit der Begründung, der Geschäftsführer habe „es nicht besser gewusst“, ist rechtlich nur in sehr engen Ausnahmefällen möglich. In der Regel wird von Geschäftsführern erwartet, dass sie ihre Pflichten kennen.
Die Tatsache, dass ein Geschäftsführer einer Reederei trotz des Eingeständnisses, Sozialabgaben nicht fristgerecht abgeführt zu haben, noch im Amt ist, kann verschiedene Gründ... [mehr]
Der Staatsanwalt könnte aus mehreren Gründen annehmen, dass der Arbeitgeber (AG) die Sozialabgaben nicht vorsätzlich unterschlagen hat, obwohl er den Arbeitern mitgeteilt hat, dass er e... [mehr]
Eine Beschwerde gegen eine Staatsanwältin oder einen Staatsanwalt in Deutschland kannst du grundsätzlich bei der vorgesetzten Behörde einreichen. Das ist in der Regel die jeweilige **Le... [mehr]
Logikfehler in der Argumentation oder im Vorgehen eines Staatsanwalts können das Vertrauen in den Rechtsstaat beeinträchtigen, insbesondere wenn sie systematisch auftreten oder zu ungerechte... [mehr]
Wenn auf einer Abrechnung Sozialabgaben (wie Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) ausgewiesen sind, gilt grundsätzlich, dass der Empfänger der Abrechnung davon Kenntnis h... [mehr]
Die Frist für die Staatsanwaltschaft, um über einen Antrag auf Akteneinsicht des Verteidigers zu entscheiden, ist im deutschen Strafprozessrecht nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt.... [mehr]
Ja, das ist richtig. In Deutschland ist der Staatsanwalt „Herr des Ermittlungsverfahrens“. Das bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen in Strafsachen leitet und überwac... [mehr]
Ja, die gängige Abkürzung für Geschäftsführer ist **GF**. In offiziellen Dokumenten oder im Schriftverkehr wird häufig „GF“ verwendet, um die Position des Ges... [mehr]