Unwissenheit schützt grundsätzlich nicht vor Strafe, insbesondere nicht bei der Pflicht zur Abführung von Sozialabgaben als Geschäftsführer. Die Rechtsprechung geht davon aus,... [mehr]
Wenn ein Geschäftsführer einer Gesellschaft Sozialabgaben unterschlägt, handelt es sich um eine schwere Straftat, die sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Sozialabgaben sind Beiträge, die Arbeitgeber für ihre Angestellten an die Sozialversicherung (z.B. Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) abführen müssen. Werden diese nicht abgeführt, spricht man von Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB). **Öffentliche Wahrnehmung:** In der öffentlichen Wahrnehmung wird ein Geschäftsführer, der Sozialabgaben unterschlägt, in der Regel nicht als „toller Typ“ angesehen. Im Gegenteil: Solche Handlungen werden meist als verantwortungslos, unsozial und kriminell bewertet. Die Gesellschaft erwartet von Führungspersonen, dass sie sich an Gesetze halten und ihrer sozialen Verantwortung nachkommen. Wird ein solcher Fall öffentlich, kann das Ansehen der Person und des Unternehmens erheblich beschädigt werden. **Fazit:** Ein Geschäftsführer, der Sozialabgaben unterschlägt, wird in der Regel negativ wahrgenommen und nicht als „toller Typ“ angesehen. Die öffentliche Meinung ist in solchen Fällen meist sehr kritisch.
Unwissenheit schützt grundsätzlich nicht vor Strafe, insbesondere nicht bei der Pflicht zur Abführung von Sozialabgaben als Geschäftsführer. Die Rechtsprechung geht davon aus,... [mehr]
Das Unterschlagen von Sozialabgaben durch Geschäftsführer wird in Deutschland und den meisten anderen Ländern eindeutig negativ bewertet. Es handelt sich dabei um eine Straftat, die str... [mehr]
Wenn ein Geschäftsführer Sozialabgaben einbehält, diese aber nicht an die Sozialversicherungsträger abführt, handelt es sich grundsätzlich um eine Straftat nach § 26... [mehr]
Die Tatsache, dass ein Geschäftsführer einer Reederei trotz des Eingeständnisses, Sozialabgaben nicht fristgerecht abgeführt zu haben, noch im Amt ist, kann verschiedene Gründ... [mehr]
Deine Frage betrifft den Vorwurf des Rechtsmissbrauchs im Zusammenhang mit einer Vollstreckungsabwehrklage, wenn Sozialabgaben nicht bezahlt wurden, aber behauptet wird, die Zahlung sei erst nach Klag... [mehr]
Ja, Rechtswissenschaften können durchaus als der Versuch verstanden werden, in einer nicht perfekten Welt Gerechtigkeit herzustellen. Das Recht dient dazu, gesellschaftliche Konflikte zu regeln,... [mehr]
Der Staatsanwalt könnte aus mehreren Gründen annehmen, dass der Arbeitgeber (AG) die Sozialabgaben nicht vorsätzlich unterschlagen hat, obwohl er den Arbeitern mitgeteilt hat, dass er e... [mehr]
Wenn auf einer Abrechnung Sozialabgaben (wie Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) ausgewiesen sind, gilt grundsätzlich, dass der Empfänger der Abrechnung davon Kenntnis h... [mehr]
Ja, die gängige Abkürzung für Geschäftsführer ist **GF**. In offiziellen Dokumenten oder im Schriftverkehr wird häufig „GF“ verwendet, um die Position des Ges... [mehr]