Das Unterschlagen von Sozialabgaben durch Geschäftsführer wird in Deutschland und den meisten anderen Ländern eindeutig negativ bewertet. Es handelt sich dabei um eine Straftat, die str... [mehr]
Unwissenheit schützt grundsätzlich nicht vor Strafe, insbesondere nicht bei der Pflicht zur Abführung von Sozialabgaben als Geschäftsführer. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass ein Geschäftsführer verpflichtet ist, sich über seine gesetzlichen Pflichten zu informieren. Das bloße Nichtwissen wird in der Regel als Fahrlässigkeit, nicht aber als Entschuldigung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit anerkannt. Eine mögliche Argumentation könnte sein, dass der Geschäftsführer neu im Amt war, keine Übergabe stattfand und er sich auf einen Dritten (z. B. Steuerberater oder Buchhalter) verlassen hat. Allerdings entbindet auch das nicht von der Überwachungspflicht. Nur in sehr seltenen Ausnahmefällen (z. B. bei nachweisbarer Täuschung durch Dritte) könnte ein fehlender Vorsatz anerkannt werden. Fazit: Die Ausrede „Ich wusste es nicht“ wird in der Praxis fast nie akzeptiert. Geschäftsführer müssen sich aktiv um die Erfüllung ihrer Pflichten kümmern. Weitere Informationen findest du z. B. bei [Haufe](https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/sozialversicherungsbeitraege-nicht-abgefuehrt-strafbarkeit-des-geschaeftsfuehrers_idesk_PI11525_HI1072126.html).
Das Unterschlagen von Sozialabgaben durch Geschäftsführer wird in Deutschland und den meisten anderen Ländern eindeutig negativ bewertet. Es handelt sich dabei um eine Straftat, die str... [mehr]
Wenn ein Geschäftsführer einer Gesellschaft Sozialabgaben unterschlägt, handelt es sich um eine schwere Straftat, die sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Konsequenzen nach s... [mehr]
Der Staatsanwalt könnte aus mehreren Gründen annehmen, dass der Arbeitgeber (AG) die Sozialabgaben nicht vorsätzlich unterschlagen hat, obwohl er den Arbeitern mitgeteilt hat, dass er e... [mehr]
Wenn ein Geschäftsführer Sozialabgaben einbehält, diese aber nicht an die Sozialversicherungsträger abführt, handelt es sich grundsätzlich um eine Straftat nach § 26... [mehr]
Die Tatsache, dass ein Geschäftsführer einer Reederei trotz des Eingeständnisses, Sozialabgaben nicht fristgerecht abgeführt zu haben, noch im Amt ist, kann verschiedene Gründ... [mehr]
Deine Frage betrifft den Vorwurf des Rechtsmissbrauchs im Zusammenhang mit einer Vollstreckungsabwehrklage, wenn Sozialabgaben nicht bezahlt wurden, aber behauptet wird, die Zahlung sei erst nach Klag... [mehr]
Wenn auf einer Abrechnung Sozialabgaben (wie Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) ausgewiesen sind, gilt grundsätzlich, dass der Empfänger der Abrechnung davon Kenntnis h... [mehr]
Ja, die gängige Abkürzung für Geschäftsführer ist **GF**. In offiziellen Dokumenten oder im Schriftverkehr wird häufig „GF“ verwendet, um die Position des Ges... [mehr]