Ja, das ist richtig. Seit der Umsetzung der EU-Richtlinie über digitale Inhalte und Dienstleistungen (Richtlinie (EU) 2019/770) in deutsches Recht durch die BGB-Reform zum 1. Januar 2022 ist das... [mehr]
Die Regelungen zu Verbraucherdarlehen gemäß den Paragrafen 491 und 491a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) betreffen spezifische Aspekte von Darlehensverträgen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher geschlossen werden. - **§ 491 BGB** definiert den Verbraucherdarlehensvertrag und legt fest, dass ein Darlehensvertrag, der zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher abgeschlossen wird, als Verbraucherdarlehen gilt, wenn der Verbraucher das Darlehen für Zwecke verwendet, die nicht mit seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zusammenhängen. - **§ 491a BGB** regelt die Informationspflichten des Darlehensgebers. Hierbei wird festgelegt, dass der Darlehensgeber den Verbraucher vor Abschluss des Vertrages umfassend über die wesentlichen Merkmale des Darlehens, die Kosten und die Bedingungen informieren muss. Dies dient dem Schutz des Verbrauchers und soll sicherstellen, dass er eine informierte Entscheidung treffen kann. Zusammengefasst: § 491 BGB definiert den Rahmen für Verbraucherdarlehen, während § 491a BGB die Informationspflichten des Darlehensgebers konkretisiert, um den Verbraucherschutz zu gewährleisten.
Ja, das ist richtig. Seit der Umsetzung der EU-Richtlinie über digitale Inhalte und Dienstleistungen (Richtlinie (EU) 2019/770) in deutsches Recht durch die BGB-Reform zum 1. Januar 2022 ist das... [mehr]
Die Formulierung „Die Gefahr des Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung geht heute auf den Eigentümer über“ bezieht sich auf die sogenannte Gefahrtragung, also dara... [mehr]
§ 1415 BGB regelt das sogenannte "Verwaltungs- und Verfügungsrecht beim Miteigentum" im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Der genaue Wortlaut lautet: **§ 1415 BGB... [mehr]
§ 1603 BGB regelt die Leistungsfähigkeit beim Unterhalt. Der Paragraph besagt, dass eine Person nur insoweit zum Unterhalt verpflichtet ist, als sie dazu in der Lage ist, ohne den eigenen an... [mehr]
§ 1613 BGB regelt im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) den sogenannten "Rückwirkenden Unterhalt" im Unterhaltsrecht. Die Vorschrift ist besonders im Zusammenhang mit Kin... [mehr]
Die §§ 1570 ff. BGB regeln den sogenannten nachehelichen Unterhalt im deutschen Familienrecht. Sie bestimmen, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang ein geschiedener Ehegatte vo... [mehr]
Die Kündigung der Gewährleistung nach § 650f BGB (Bauhandwerkersicherung) ist so nicht möglich, da es sich bei § 650f BGB nicht um eine Gewährleistung, sondern um einen A... [mehr]
§ 1017 BGB gibt es im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nicht. Vermutlich meinst du § 117 BGB, der das sogenannte Scheingeschäft regelt. **Scheingeschäft einfach erkl&a... [mehr]
§ 117 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) regelt das sogenannte Scheingeschäft. Ein Scheingeschäft liegt vor, wenn die Parteien ein Rechtsgeschäft nur zum Schein abschließen,... [mehr]
Der sogenannte „Taschengeldparagraph“ (§ 110 BGB, nicht § 106 BGB) regelt, dass Minderjährige Verträge wirksam abschließen können, wenn sie die Leistung mit... [mehr]