Was ist ein Scheingeschäft nach § 117 BGB einfach erklärt?

Antwort vom

§ 1017 BGB gibt es im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nicht. Vermutlich meinst du § 117 BGB, der das sogenannte Scheingeschäft regelt. **Scheingeschäft einfach erklärt:** Ein Scheingeschäft ist ein Vertrag, den zwei Parteien nur zum Schein abschließen, also so tun, als ob sie einen Vertrag machen, es aber in Wirklichkeit gar nicht wollen. Beide wissen und sind sich einig, dass der Vertrag nicht ernst gemeint ist. **Beispiel:** Anna und Ben tun so, als ob Anna ihr Auto an Ben verkauft. Sie schreiben einen Kaufvertrag, aber beide wissen, dass das Auto gar nicht wirklich verkauft werden soll. Vielleicht wollen sie damit jemand anderen täuschen (z.B. das Finanzamt). **Was sagt das Gesetz (§ 117 BGB)?** Ein Scheingeschäft ist nichtig, also von Anfang an ungültig. Es hat keine rechtlichen Folgen. **Wichtig:** Wenn hinter dem Scheingeschäft ein wirklich gewolltes Geschäft steckt (z.B. ein anderer Vertrag mit anderen Bedingungen), dann gilt das, was die Parteien wirklich wollten. **Kurz gesagt:** Ein Scheingeschäft ist ein "so-tun-als-ob"-Vertrag, der rechtlich nicht zählt. Mehr dazu findest du im Gesetzestext: [§ 117 BGB – Scheingeschäft](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__117.html)

Kategorie: Recht Tags: Scheingeschäft BGB Vertrag

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