Wie hoch ist der Betrag für Taschengeld, um laut §106 BGB einkaufen zu können?

Antwort vom

Der sogenannte „Taschengeldparagraph“ (§ 110 BGB, nicht § 106 BGB) regelt, dass Minderjährige Verträge wirksam abschließen können, wenn sie die Leistung mit eigenen Mitteln bewirken, die ihnen zur freien Verfügung überlassen wurden (z. B. Taschengeld). Das Gesetz nennt keinen festen Betrag. Entscheidend ist, dass der Minderjährige den Kaufpreis mit eigenen Mitteln (z. B. Taschengeld, Geldgeschenke) vollständig und sofort bezahlt. Die Höhe des Taschengelds ist also nicht gesetzlich festgelegt, sondern hängt vom Einzelfall ab. Wichtig: Es gibt keine gesetzliche „Taschengeldgrenze“ in Euro. Entscheidend ist, dass der Minderjährige den Kaufpreis aus eigenen, zur freien Verfügung stehenden Mitteln bezahlt und der Kauf keine dauerhaften Verpflichtungen (z. B. Ratenzahlung, Abos) begründet. Weitere Informationen findest du z. B. hier: [§ 110 BGB – Taschengeldparagraph](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__110.html)

Verwandte Fragen

Lieferungsverzug nach § 286 und § 276 BGB erklärt

Lieferungsverzug bedeutet: Der Schuldner liefert nicht rechtzeitig, obwohl die Leistung fällig und möglich ist, und er das zu vertreten hat. Grundlage aus § 286 BGB § 286 regelt d...