§ 1017 BGB gibt es im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nicht. Vermutlich meinst du § 117 BGB, der das sogenannte Scheingeschäft regelt. **Scheingeschäft einfach erkl&a... [mehr]
Der sogenannte „Taschengeldparagraph“ (§ 110 BGB, nicht § 106 BGB) regelt, dass Minderjährige Verträge wirksam abschließen können, wenn sie die Leistung mit eigenen Mitteln bewirken, die ihnen zur freien Verfügung überlassen wurden (z. B. Taschengeld). Das Gesetz nennt keinen festen Betrag. Entscheidend ist, dass der Minderjährige den Kaufpreis mit eigenen Mitteln (z. B. Taschengeld, Geldgeschenke) vollständig und sofort bezahlt. Die Höhe des Taschengelds ist also nicht gesetzlich festgelegt, sondern hängt vom Einzelfall ab. Wichtig: Es gibt keine gesetzliche „Taschengeldgrenze“ in Euro. Entscheidend ist, dass der Minderjährige den Kaufpreis aus eigenen, zur freien Verfügung stehenden Mitteln bezahlt und der Kauf keine dauerhaften Verpflichtungen (z. B. Ratenzahlung, Abos) begründet. Weitere Informationen findest du z. B. hier: [§ 110 BGB – Taschengeldparagraph](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__110.html)
§ 1017 BGB gibt es im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nicht. Vermutlich meinst du § 117 BGB, der das sogenannte Scheingeschäft regelt. **Scheingeschäft einfach erkl&a... [mehr]
§ 117 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) regelt das sogenannte Scheingeschäft. Ein Scheingeschäft liegt vor, wenn die Parteien ein Rechtsgeschäft nur zum Schein abschließen,... [mehr]
§ 242 BGB ist eine zentrale Vorschrift im deutschen Zivilrecht und lautet: **§ 242 BGB – Leistung nach Treu und Glauben** *"Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu be... [mehr]
Nach § 2018 BGB („Herausgabeanspruch des Eigentümers“) ist geregelt, dass der Eigentümer von dem Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen kann. Zu den Kosten der Herausga... [mehr]
§ 362 BGB regelt im deutschen Zivilrecht die sogenannte "Erfüllung" einer Schuld. Das bedeutet: Eine Verpflichtung aus einem Schuldverhältnis (z.B. aus einem Vertrag) erlischt... [mehr]