Eine Abtretung ist die Übertragung einer Forderung von einer Person (dem sogenannten Zedenten) auf eine andere Person (den sogenannten Zessionar). Das bedeutet, dass der Zessionar nach der Abtret... [mehr]
„Addendum“ und „Amendment“ sind beides Begriffe, die im rechtlichen und vertraglichen Kontext verwendet werden, sie haben jedoch unterschiedliche Bedeutungen: - **Addendum** (Plural: Addenda) bezeichnet eine Ergänzung zu einem bestehenden Dokument oder Vertrag. Es handelt sich um zusätzliche Informationen, Bedingungen oder Klauseln, die dem ursprünglichen Dokument hinzugefügt werden, ohne den bestehenden Text zu verändern. Ein Addendum erweitert also den Vertrag. - **Amendment** bedeutet Änderung oder Modifikation. Ein Amendment ändert, ersetzt oder streicht bestimmte Teile des bestehenden Dokuments oder Vertrags. Es handelt sich also um eine Anpassung des bereits bestehenden Inhalts. **Zusammengefasst:** Ein Addendum fügt etwas hinzu, ein Amendment ändert etwas Bestehendes. Die Begriffe sind also nicht gleichbedeutend, sondern unterscheiden sich in ihrer Funktion.
Eine Abtretung ist die Übertragung einer Forderung von einer Person (dem sogenannten Zedenten) auf eine andere Person (den sogenannten Zessionar). Das bedeutet, dass der Zessionar nach der Abtret... [mehr]
Eine Abtretungsfrist ist der Zeitraum, innerhalb dessen eine Abtretung (also die Übertragung einer Forderung oder eines Rechts von einer Person auf eine andere) wirksam erklärt oder vorgenom... [mehr]
Für den Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) nach Art. 28 DSGVO ist grundsätzlich der Verantwortliche zuständig, also die Stelle, die die Datenverarbeitung in Auftrag gib... [mehr]
Um beurteilen zu können, ob ein bestimmter Vertrag mit dem österreichischen Konsumentenschutzgesetz (KSchG) konform ist, ist es notwendig, den vollständigen Vertragstext zu kennen und z... [mehr]
§ 1017 BGB gibt es im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nicht. Vermutlich meinst du § 117 BGB, der das sogenannte Scheingeschäft regelt. **Scheingeschäft einfach erkl&a... [mehr]
Der „Wegfall der Geschäftsgrundlage“ ist ein Begriff aus dem deutschen Zivilrecht (§ 313 BGB). Er beschreibt eine Situation, in der sich nach Abschluss eines Vertrags Umstän... [mehr]
Eine Störung der Geschäftsgrundlage ist ein rechtlicher Begriff aus dem deutschen Zivilrecht (§ 313 BGB). Sie liegt vor, wenn sich nach Abschluss eines Vertrags Umstände schwerwieg... [mehr]
Eine Verschwiegenheitserklärung, auch als Geheimhaltungsvereinbarung oder Non-Disclosure Agreement (NDA) bezeichnet, ist ein rechtliches Dokument, in dem sich eine oder mehrere Parteien verpflich... [mehr]