Der „Wegfall der Geschäftsgrundlage“ ist ein Begriff aus dem deutschen Zivilrecht (§ 313 BGB). Er beschreibt eine Situation, in der sich nach Abschluss eines Vertrags Umstän... [mehr]
Eine Störung der Geschäftsgrundlage ist ein rechtlicher Begriff aus dem deutschen Zivilrecht (§ 313 BGB). Sie liegt vor, wenn sich nach Abschluss eines Vertrags Umstände schwerwiegend verändern, die für beide Parteien zur Grundlage des Vertrags geworden sind, und die Parteien den Vertrag so nicht oder nur mit anderem Inhalt geschlossen hätten, wenn sie diese Veränderung vorhergesehen hätten. Wesentliche Merkmale einer Störung der Geschäftsgrundlage: 1. **Veränderung nach Vertragsschluss:** Nachträgliche, unvorhersehbare Änderung der Umstände, die für den Vertrag wesentlich waren. 2. **Schwerwiegende Auswirkungen:** Die Änderung führt dazu, dass das Festhalten am Vertrag für eine Partei unzumutbar wäre. 3. **Keine vertragliche oder gesetzliche Risikoverteilung:** Die betroffene Partei darf das Risiko der Änderung nicht selbst übernommen haben. Rechtsfolge: Ist eine Störung der Geschäftsgrundlage gegeben, kann die benachteiligte Partei eine Anpassung des Vertrags verlangen. In extremen Fällen kann der Vertrag sogar aufgehoben werden. Beispiel: Ein Veranstalter mietet eine Halle für ein Konzert, das wegen einer unerwarteten Pandemie nicht stattfinden darf. Die Pandemie war bei Vertragsschluss nicht absehbar und macht die Durchführung unmöglich – hier könnte eine Störung der Geschäftsgrundlage vorliegen.
Der „Wegfall der Geschäftsgrundlage“ ist ein Begriff aus dem deutschen Zivilrecht (§ 313 BGB). Er beschreibt eine Situation, in der sich nach Abschluss eines Vertrags Umstän... [mehr]
Eine Verschwiegenheitserklärung, auch als Geheimhaltungsvereinbarung oder Non-Disclosure Agreement (NDA) bezeichnet, ist ein rechtliches Dokument, in dem sich eine oder mehrere Parteien verpflich... [mehr]
Von deiner Leistungspflicht bei einem Vertrag kannst du unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen befreit werden. Die wichtigsten Fälle sind: 1. **Unmöglichkeit (§ 275 BGB)** W... [mehr]
Ob du für eine Leistung bezahlen musst, auch wenn du sie nicht in Anspruch nimmst, hängt vom jeweiligen Vertrag und den geltenden Geschäftsbedingungen ab. In vielen Fällen gilt: We... [mehr]
Grundsätzlich darfst du für deine Frau nicht einfach rechtsverbindlich unterschreiben. Jeder Mensch muss Verträge und rechtlich relevante Dokumente grundsätzlich selbst unterschrei... [mehr]
§ 280 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) regelt den Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. Der Wortlaut lautet: **§ 280 BGB – Schadensersatz wegen Pflichtverletzung** (1) Verle... [mehr]
Wenn du als Angehörige*r eine Generalvollmacht für deine Eltern hast und sie telefonisch Verträge (z.B. Abo-Fallen) abschließen, gibt es mehrere rechtliche und praktische Mög... [mehr]