Ein Handelsvertretervertrag, der eine feste Laufzeit mit der Möglichkeit zur Kündigung „zur Jahresmitte und zum Jahresende mit einer Frist von 3 Monaten“ vorsieht, kann grunds&au... [mehr]
In der Schweiz kann die Nachfolge einer Einzelunternehmung an eine bestimmte Person am einfachsten mit einem **Kaufvertrag** oder einem **Übertragungsvertrag** geregelt werden. Dabei werden die Vermögenswerte (z.B. Inventar, Warenlager, Kundenstamm, ggf. auch der Firmenname) der Einzelunternehmung an die Nachfolgerin oder den Nachfolger übertragen. Wichtig zu wissen: - Eine Einzelunternehmung ist rechtlich untrennbar mit der Person des Inhabers verbunden. Sie kann daher nicht als Ganzes „übertragen“ werden, sondern nur ihre Vermögenswerte und allenfalls der Geschäftsbetrieb. - Der Vertrag sollte schriftlich abgeschlossen werden, um Klarheit über die übertragenen Vermögenswerte, den Kaufpreis und weitere Bedingungen zu schaffen. - Die Nachfolgerin oder der Nachfolger muss die Einzelunternehmung neu im Handelsregister eintragen lassen, sofern die Schwellenwerte erreicht werden (Umsatz > CHF 100'000/Jahr). - Arbeitsverhältnisse gehen nach Art. 333 OR automatisch auf den Erwerber über, sofern ein Betrieb oder Betriebsteil übertragen wird. Eine notarielle Beurkundung ist in der Regel nicht erforderlich, ausser es werden Grundstücke übertragen. **Zusammengefasst:** Die Nachfolge einer Einzelunternehmung wird in der Schweiz am einfachsten mit einem schriftlichen Kauf- oder Übertragungsvertrag geregelt.
Ein Handelsvertretervertrag, der eine feste Laufzeit mit der Möglichkeit zur Kündigung „zur Jahresmitte und zum Jahresende mit einer Frist von 3 Monaten“ vorsieht, kann grunds&au... [mehr]
Die salvatorische Klausel ist eine Bestimmung in Verträgen oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sie besagt, dass der Vertrag auch dann wirksam bleibt, wenn einzelne Bestimmungen unwi... [mehr]