Was ist eine salvatorische Klausel?

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Die salvatorische Klausel ist eine Bestimmung in Verträgen oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sie besagt, dass der Vertrag auch dann wirksam bleibt, wenn einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sind. Die unwirksame Regelung soll durch eine wirksame ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt. Beispiel einer salvatorischen Klausel: „Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.“ Wichtig: In Deutschland ist die Wirkung solcher Klauseln durch § 306 BGB geregelt. Eine salvatorische Klausel ist also nicht zwingend notwendig, aber sie wird häufig verwendet, um Klarheit zu schaffen.

Kategorie: Recht Tags: Vertrag Klausel Gültigkeit

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