Was regelt § 242 BGB?

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§ 242 BGB ist eine zentrale Vorschrift im deutschen Zivilrecht und lautet: **§ 242 BGB – Leistung nach Treu und Glauben** *"Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern."* Das bedeutet, dass Verträge und Rechtsverhältnisse nicht nur nach ihrem Wortlaut, sondern auch nach den Grundsätzen von Fairness, Anstand und Rücksichtnahme ausgelegt und erfüllt werden müssen. § 242 BGB dient als sogenannte Generalklausel und wird oft herangezogen, um unbillige Ergebnisse zu vermeiden oder Lücken im Gesetz zu schließen. Weitere Informationen findest du direkt im [Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__242.html).

Kategorie: Recht Tags: BGB Treu Glauben

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