§ 1601 BGB regelt die gesetzliche Unterhaltspflicht. Der Wortlaut lautet: **§ 1601 BGB – Unterhaltspflicht** > Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu g... [mehr]
§ 1613 BGB regelt im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) den sogenannten "Rückwirkenden Unterhalt" im Unterhaltsrecht. Die Vorschrift ist besonders im Zusammenhang mit Kindesunterhalt und Trennungsunterhalt relevant. Der Wortlaut von § 1613 BGB (Stand: Juni 2024) lautet: **§ 1613 BGB – Rückständiger Unterhalt** (1) Für die Vergangenheit kann der Berechtigte Unterhalt nur verlangen, wenn der Verpflichtete 1. zum Zwecke der Geltendmachung von Unterhalt in Verzug gesetzt oder 2. wenn die Unterhaltsverpflichtung auf Grund eines gesetzlichen Anerkenntnisses, einer rechtskräftigen Entscheidung oder eines vollstreckbaren Vergleichs oder Urkunde festgestellt ist. (2) Wird der Unterhalt für ein Kind geltend gemacht, so tritt an die Stelle der Verzugsetzung die Aufforderung, Auskunft über das Einkommen zu erteilen, oder die Beantragung von Unterhaltsvorschuss. **Bedeutung:** - Grundsätzlich kann Unterhalt nur ab dem Zeitpunkt verlangt werden, ab dem der Unterhaltspflichtige in Verzug gesetzt wurde (z.B. durch eine schriftliche Zahlungsaufforderung). - Für Kinder genügt bereits die Aufforderung zur Auskunft über das Einkommen oder die Beantragung von Unterhaltsvorschuss, um rückwirkend Unterhalt zu verlangen. Weitere Informationen findest du direkt im [Bürgerlichen Gesetzbuch § 1613](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1613.html).
§ 1601 BGB regelt die gesetzliche Unterhaltspflicht. Der Wortlaut lautet: **§ 1601 BGB – Unterhaltspflicht** > Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu g... [mehr]
Ein Antrag auf Beiziehung der Akten des Ausgangsprozesses (einschließlich des Sachverständigengutachtens) im Rahmen einer Klage nach § 839a BGB kann beispielsweise wie folgt formuliert... [mehr]
Der Begriff „Unterhaltstatbestand“ bezeichnet im deutschen Familienrecht die Voraussetzungen, unter denen eine Person von einer anderen Unterhalt verlangen kann. Es handelt sich also um di... [mehr]
Die ersten Seiten einer Klageschrift nach § 839a BGB (Haftung des gerichtlichen Sachverständigen) sollten klar und strukturiert aufgebaut sein. Hier ein Überblick, wie die Einleitung un... [mehr]
Die Klagefrist bei einem Verwaltungsakt (VA) richtet sich grundsätzlich nach den Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), nicht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Das BGB reg... [mehr]
Wenn du das Erbe ausgeschlagen hast, bist du grundsätzlich nicht verpflichtet, für die Kosten des Unterhalts und der Pflege des Grabes deiner Eltern aufzukommen. Mit der Ausschlagung des Erb... [mehr]