Muss ich für die Grabpflege meiner Eltern aufkommen, wenn ich das Erbe ausgeschlagen habe?

Antwort

Wenn du das Erbe ausgeschlagen hast, bist du grundsätzlich nicht verpflichtet, für die Kosten des Unterhalts und der Pflege des Grabes deiner Eltern aufzukommen. Mit der Ausschlagung des Erbes gehen sowohl Vermögenswerte als auch Verbindlichkeiten (dazu zählen auch Grabpflegekosten) auf die nächsten gesetzlichen Erben über. Nur diese Erben sind dann für die Grabpflege und die damit verbundenen Kosten verantwortlich. Eine Ausnahme kann bestehen, wenn du zu Lebzeiten deiner Eltern einen Vertrag über die Grabpflege abgeschlossen hast oder dich anderweitig rechtlich verpflichtet hast. Ohne eine solche Verpflichtung und nach wirksamer Ausschlagung des Erbes bist du jedoch nicht zahlungspflichtig. Weitere Informationen findest du z.B. bei [verbraucherzentrale.de](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/erben-und-vererben/wer-muss-das-grab-bezahlen-12813).

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