Was bedeutet die Jobcenter-Überschrift 'Unterhalt Auskunft zum Prüfen Ihrer Unterhaltsfähigkeit gemäß § 60 SGB II, § 1605 BGB'?

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Die Überschrift des Schreibens vom Jobcenter bezieht sich auf die Verpflichtung, Auskunft über deine Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu geben, damit geprüft werden kann, ob und in welchem Umfang du unterhaltspflichtig bist. **§ 60 SGB II** (Zweites Buch Sozialgesetzbuch) regelt die Mitwirkungspflichten von Leistungsberechtigten gegenüber dem Jobcenter. Das bedeutet, du bist verpflichtet, alle Tatsachen anzugeben und Nachweise vorzulegen, die für die Leistungserbringung relevant sind. **§ 1605 BGB** (Bürgerliches Gesetzbuch) regelt die Auskunftspflicht unterhaltspflichtiger Personen. Das heißt, wenn jemand Unterhalt zahlen muss (z.B. für Kinder oder Eltern), muss er oder sie auf Verlangen Auskunft über Einkommen und Vermögen geben. **Zusammengefasst:** Das Jobcenter möchte mit diesem Schreiben prüfen, ob du unterhaltspflichtig bist und wie viel Unterhalt du ggf. zahlen könntest. Dafür musst du Auskunft über deine finanziellen Verhältnisse geben. Die genannten Paragrafen sind die rechtliche Grundlage für diese Auskunftspflicht. Weitere Informationen findest du hier: - [§ 60 SGB II – Mitwirkungspflichten](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__60.html) - [§ 1605 BGB – Auskunftspflicht](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1605.html)

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