Gewährleistung und Garantie sind nicht dasselbe: Gewährleistung: gesetzlich vorgeschrieben. Sie gilt, wenn die Ware schon beim Kauf mangelhaft war. In Deutschland beträgt sie bei Ne...
Wie kündige ich die Gewährleistung nach § 650f BGB, wenn keine offenen Posten, aber noch Restleistungen offen sind?
Antwort vomDie Kündigung der Gewährleistung nach § 650f BGB (Bauhandwerkersicherung) ist so nicht möglich, da es sich bei § 650f BGB nicht um eine Gewährleistung, sondern um einen Anspruch des Unternehmers auf Sicherheitsleistung für die zu erbringende Werkleistung handelt. **Kernpunkte zu § 650f BGB:** - § 650f BGB regelt den Anspruch des Unternehmers auf eine Sicherheit für die vereinbarte und noch nicht gezahlte Vergütung. - Die Sicherheitsleistung dient dazu, das Risiko des Unternehmers abzusichern, dass der Besteller nicht zahlt. - Die Vorschrift betrifft nicht die Gewährleistung, sondern die Absicherung der Vergütung. **Deine Situation:** - Es gibt keine offenen Posten (also keine offenen Zahlungen). - Es sind aber noch Restleistungen zu erbringen. **Was bedeutet das?** - Solange noch Restleistungen offen sind, kann der Unternehmer grundsätzlich weiterhin eine Sicherheit nach § 650f BGB verlangen, sofern die Vergütung für diese Leistungen noch nicht gezahlt wurde. - Ist die Vergütung für alle Leistungen bereits gezahlt, entfällt der Sicherungsanspruch. - Die "Kündigung" der Gewährleistung ist nicht vorgesehen, da die Gewährleistung gesetzlich geregelt ist und mit der Abnahme der Leistung beginnt. **Fazit:** - Eine "Kündigung der Gewährleistung" nach § 650f BGB ist nicht möglich, weil § 650f BGB keine Gewährleistung, sondern eine Sicherung der Vergütung betrifft. - Wenn keine offenen Vergütungsforderungen mehr bestehen, entfällt der Anspruch auf Sicherheitsleistung automatisch. - Die Gewährleistungspflichten bestehen unabhängig davon und können nicht "gekündigt" werden. **Empfehlung:** Solltest du eine Sicherheit nach § 650f BGB gestellt haben und alle Zahlungen sind erfolgt, kannst du die Rückgabe der Sicherheit verlangen. Die Gewährleistungspflichten bleiben jedoch bestehen und enden erst mit Ablauf der gesetzlichen Fristen. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [Handwerkskammer](https://www.hwk.de/aktuelles/news/detail/baurecht-der-sicherungsanspruch-des-unternehmers-nach-%C2%A7-650f-bgb-38.html).
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