Wann beginnt die Gewährleistung bei Bauvorhaben zu laufen?

Antwort

Die Gewährleistungsfrist bei Bauvorhaben beginnt grundsätzlich mit der Abnahme des Bauwerks. Die Abnahme ist der Zeitpunkt, an dem der Auftraggeber (Bauherr) das Bauwerk als im Wesentlichen vertragsgerecht anerkennt. Ab diesem Moment startet die gesetzliche Gewährleistungsfrist, die nach § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB in der Regel fünf Jahre beträgt. Wichtig: Die Abnahme kann ausdrücklich (z. B. durch ein Abnahmeprotokoll) oder auch stillschweigend (z. B. durch Ingebrauchnahme ohne Vorbehalte) erfolgen. Erst ab diesem Zeitpunkt haftet der Bauunternehmer für Mängel, die während der Gewährleistungsfrist auftreten. Weitere Informationen findest du z. B. bei der [IHK](https://www.ihk.de/blueprint/servlet/resource/blob/3473762/2e2e2e2e2e2e2e2e2e2e2e2e2e2e2e2e/faq-gewaehrleistung-bau-data.pdf) oder im [Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__634a.html).

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