Die Regelungen zu Verbraucherdarlehen gemäß den Paragrafen 491 und 491a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) betreffen spezifische Aspekte von Darlehensverträgen, die zwischen eine... [mehr]
Die Regelungen zu Verbraucherdarlehen gemäß den Paragrafen 491 und 491a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) betreffen spezifische Aspekte von Darlehensverträgen, die zwischen eine... [mehr]
Ein Darlehensvertrag und ein Verbraucherdarlehensvertrag unterscheiden sich hauptsächlich in den beteiligten Parteien und den rechtlichen Schutzvorschriften. 1. **Darlehensvertrag**: - Ein al... [mehr]
Die Bestimmungen des BGB über Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge finden keine Anwendung auf: 1. **Darlehensverträge, die durch eine Hypothek oder eine Grundschuld gesichert sind**... [mehr]