Wie gilt das Persönlichkeitsrecht auf fremdem Privatgrundstück?

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Das Persönlichkeitsrecht schützt die Persönlichkeit eines Menschen, insbesondere seine Privatsphäre, Ehre und das Recht am eigenen Bild und Wort. Dieses Recht gilt grundsätzlich überall – also auch auf Privatgrundstücken, unabhängig davon, wem das Grundstück gehört. Wenn du dich auf dem Privatgrundstück einer anderen Person befindest, hast du weiterhin Anspruch auf den Schutz deiner Persönlichkeitsrechte. Das bedeutet zum Beispiel: - Du darfst ohne deine Einwilligung nicht heimlich gefilmt oder fotografiert werden (§ 22 KunstUrhG, Recht am eigenen Bild). - Deine Gespräche dürfen nicht ohne Erlaubnis aufgezeichnet werden (§ 201 StGB, Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes). - Deine persönlichen Daten dürfen nicht ohne rechtliche Grundlage erhoben oder weitergegeben werden (Datenschutzrecht, DSGVO). Allerdings gibt es auch Rechte des Grundstückseigentümers, zum Beispiel das Hausrecht. Dieses erlaubt es ihm, Regeln für sein Grundstück aufzustellen und Personen den Zutritt zu verweigern oder sie des Grundstücks zu verweisen. Das Hausrecht darf aber nicht dazu genutzt werden, das Persönlichkeitsrecht anderer zu verletzen. Zusammengefasst: Das Persönlichkeitsrecht gilt auch auf fremdem Privatgrund. Es kann jedoch im Einzelfall mit den Rechten des Eigentümers abgewogen werden. Bei Konflikten kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an.

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