Wenn die Kamera des Nachbarn dich oder dein Auto außerhalb seines eigenen Grundstücks mitfilmt, ist das in Deutschland meist unzulässig – und du kannst verlangen, dass die Erfass...
Müssen Verkaufs- und Lieferbedingungen für Röntgen- und Ultraschallgeräte Auftragsverarbeitungsbedingungen enthalten?
Antwort vomOb Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB) für Röntgen- und Ultraschallgeräte Auftragsverarbeitungsbedingungen (AVV) nach Art. 28 DSGVO enthalten müssen, hängt davon ab, ob im Rahmen der Geschäftsbeziehung eine Auftragsverarbeitung im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vorliegt. **Definition Auftragsverarbeitung:** Eine Auftragsverarbeitung liegt vor, wenn ein Unternehmen (Auftraggeber) einem anderen Unternehmen (Auftragsverarbeiter) personenbezogene Daten zur Verarbeitung im Auftrag überlässt. Typische Beispiele sind IT-Dienstleister, Cloud-Anbieter oder Lohnbuchhaltungsfirmen. **Im Fall von Röntgen- und Ultraschallgeräten:** Als Lieferant verkauft oder liefert ihr in der Regel Geräte. Dabei verarbeitet ihr keine personenbezogenen Daten im Auftrag eurer Kunden (z. B. Arztpraxen oder Kliniken), sondern verkauft lediglich Hardware (und ggf. Software). Das ist **keine Auftragsverarbeitung** im Sinne der DSGVO. **Ausnahme:** Solltet ihr im Rahmen von Serviceleistungen, Wartung, Fernwartung oder Support Zugriff auf personenbezogene Daten (z. B. Patientendaten auf den Geräten) erhalten, kann eine Auftragsverarbeitung vorliegen. In diesem Fall ist ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit dem Kunden erforderlich. **Fazit:** - **Verkauf und Lieferung:** Keine AVV erforderlich, daher müssen die Verkaufs- und Lieferbedingungen keine Auftragsverarbeitungsbedingungen enthalten. - **Service/Wartung mit Datenzugriff:** AVV erforderlich, aber meist als separates Dokument, nicht als Teil der AGB. **Empfehlung:** Prüft, ob ihr im Rahmen eurer Dienstleistungen tatsächlich Zugriff auf personenbezogene Daten eurer Kunden habt. Falls ja, stellt einen separaten AVV zur Verfügung. In den AGB kann ein Hinweis aufgenommen werden, dass bei bestimmten Dienstleistungen ein AVV abgeschlossen werden muss. Weitere Informationen zur Auftragsverarbeitung findest du z. B. bei der [Datenschutzkonferenz](https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/dskb/2018_12_05_auftragsverarbeitung.pdf).
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