Ist die Nutzung von GPS in Firmenfahrzeugen ohne schriftliche Zustimmung der Mitarbeiter strafbar?

Antwort

Die Nutzung von GPS-Tracking in Firmenfahrzeugen ist in Deutschland datenschutzrechtlich streng geregelt. Grundsätzlich gilt: Das Überwachen von Mitarbeitern durch GPS-Ortung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. **Rechtliche Grundlage:** Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist die Verarbeitung personenbezogener Daten – dazu zählt auch die Standortbestimmung per GPS – nur erlaubt, wenn eine Rechtsgrundlage besteht. Das kann zum Beispiel eine Einwilligung des Mitarbeiters oder ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers sein, das die Interessen der Mitarbeiter überwiegt (z. B. Diebstahlschutz, Einsatzplanung). **Schriftliche Zustimmung:** Eine schriftliche Zustimmung ist nicht immer zwingend erforderlich, aber sehr zu empfehlen, um die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung nachweisen zu können. In vielen Fällen ist sie sogar notwendig, insbesondere wenn die GPS-Überwachung nicht zwingend für die Arbeitsaufgabe erforderlich ist. **Strafbarkeit:** Eine fehlende schriftliche Zustimmung macht die GPS-Nutzung nicht automatisch strafbar im Sinne des Strafgesetzbuches (StGB). Allerdings handelt es sich um einen Datenschutzverstoß, der von den Datenschutzbehörden mit Bußgeldern geahndet werden kann. In besonders schweren Fällen (z. B. heimliche Überwachung ohne jegliche Information) kann auch eine Strafbarkeit nach § 42 BDSG ("Datenhehlerei") oder anderen Vorschriften in Betracht kommen. **Fazit:** Die Nutzung von GPS ohne Zustimmung kann zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen führen, ist aber in der Regel kein Straftatbestand, sondern ein Datenschutzverstoß, der mit Bußgeldern geahndet werden kann. Eine schriftliche Zustimmung ist dringend zu empfehlen. Weitere Informationen findest du z. B. bei der [Datenschutzkonferenz](https://www.datenschutzkonferenz-online.de/) oder beim [Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit](https://www.bfdi.bund.de/). **Hinweis:** Dies ist keine Rechtsberatung. Im Zweifel sollte ein Fachanwalt für Arbeitsrecht oder Datenschutzrecht konsultiert werden.

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