Nein, ein Unternehmen ist nicht verpflichtet, proaktiv Nachname oder Adresse eines Betroffenen zu ändern, wenn es von der Änderung keine Kenntnis hat. Die Pflicht zur Aktualisierung personen... [mehr]
Die Nutzung von GPS-Tracking in Firmenfahrzeugen ist in Deutschland datenschutzrechtlich streng geregelt. Grundsätzlich gilt: Das Überwachen von Mitarbeitern durch GPS-Ortung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. **Rechtliche Grundlage:** Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist die Verarbeitung personenbezogener Daten – dazu zählt auch die Standortbestimmung per GPS – nur erlaubt, wenn eine Rechtsgrundlage besteht. Das kann zum Beispiel eine Einwilligung des Mitarbeiters oder ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers sein, das die Interessen der Mitarbeiter überwiegt (z. B. Diebstahlschutz, Einsatzplanung). **Schriftliche Zustimmung:** Eine schriftliche Zustimmung ist nicht immer zwingend erforderlich, aber sehr zu empfehlen, um die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung nachweisen zu können. In vielen Fällen ist sie sogar notwendig, insbesondere wenn die GPS-Überwachung nicht zwingend für die Arbeitsaufgabe erforderlich ist. **Strafbarkeit:** Eine fehlende schriftliche Zustimmung macht die GPS-Nutzung nicht automatisch strafbar im Sinne des Strafgesetzbuches (StGB). Allerdings handelt es sich um einen Datenschutzverstoß, der von den Datenschutzbehörden mit Bußgeldern geahndet werden kann. In besonders schweren Fällen (z. B. heimliche Überwachung ohne jegliche Information) kann auch eine Strafbarkeit nach § 42 BDSG ("Datenhehlerei") oder anderen Vorschriften in Betracht kommen. **Fazit:** Die Nutzung von GPS ohne Zustimmung kann zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen führen, ist aber in der Regel kein Straftatbestand, sondern ein Datenschutzverstoß, der mit Bußgeldern geahndet werden kann. Eine schriftliche Zustimmung ist dringend zu empfehlen. Weitere Informationen findest du z. B. bei der [Datenschutzkonferenz](https://www.datenschutzkonferenz-online.de/) oder beim [Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit](https://www.bfdi.bund.de/). **Hinweis:** Dies ist keine Rechtsberatung. Im Zweifel sollte ein Fachanwalt für Arbeitsrecht oder Datenschutzrecht konsultiert werden.
Nein, ein Unternehmen ist nicht verpflichtet, proaktiv Nachname oder Adresse eines Betroffenen zu ändern, wenn es von der Änderung keine Kenntnis hat. Die Pflicht zur Aktualisierung personen... [mehr]
Ob Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB) für Röntgen- und Ultraschallgeräte Auftragsverarbeitungsbedingungen (AVV) nach Art. 28 DSGVO enthalten müssen, hängt davon ab, ob im R... [mehr]
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB) müssen nicht zwingend eigene Datenschutzregelungen enthalten. Datenschutzrechtliche Informationen, insbesondere nach der Datenschutz-Grundverordnu... [mehr]
Nein, das ist in der Regel nicht zulässig. Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Deutschland muss die Abmeldung von Newslettern f&uu... [mehr]
Das Persönlichkeitsrecht schützt die Persönlichkeit eines Menschen, insbesondere seine Privatsphäre, Ehre und das Recht am eigenen Bild und Wort. Dieses Recht gilt grundsätzli... [mehr]
Ja, Teilnahmebedingungen sollten unbedingt Hinweise zum Datenschutz beinhalten. Sobald im Rahmen eines Gewinnspiels, einer Umfrage oder einer anderen Aktion personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet... [mehr]
Wenn die Stadt Mainz personenbezogene Daten missbraucht hat, ist in der Regel der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI RLP) zuständig. Die... [mehr]
Datenschutzmissbrauch durch eine Stadt kann erhebliche Auswirkungen auf ein Verfahren haben, insbesondere wenn personenbezogene Daten unrechtmäßig erhoben, verarbeitet oder weitergegeben wu... [mehr]
Ob ein Verfahren wegen Zweckentfremdung (z. B. von Wohnraum) weitergeführt werden darf, obwohl du der Meinung bist, dass die Stadt deine Daten missbraucht hat, hängt von mehreren Faktoren ab... [mehr]