Ist ein Unternehmen verpflichtet, den Datenschutzbeauftragten der Aufsichtsbehörde zu melden?

Antwort

Ja, ein Unternehmen ist nach Art. 37 Abs. 7 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet, die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten der zuständigen Aufsichtsbehörde zu melden. Dies gilt, sobald ein Datenschutzbeauftragter benannt wurde – unabhängig davon, ob die Benennung freiwillig oder verpflichtend erfolgt ist. Die Meldung muss unverzüglich erfolgen und enthält in der Regel den Namen und die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten. In Deutschland erfolgt die Meldung meist über ein Online-Formular auf der Website der jeweiligen Landesdatenschutzbehörde. Weitere Informationen findest du beispielsweise bei der [Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)](https://www.bfdi.bund.de/DE/Service/FAQ/Datenschutzbeauftragte/Datenschutzbeauftragte.html).

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