Ja, aber nicht grenzenlos: Den aktuellen Arbeitgeber darf ein neuer Arbeitgeber ohne deine Einwilligung grundsätzlich nicht kontaktieren; bei früheren Arbeitgebern ist eine Nachfrage eher zu...
Wer ist vom Datenschutz betroffen?
Antwort vomDatenschutz betrifft grundsätzlich alle Personen und Organisationen, die personenbezogene Daten verarbeiten. Das umfasst: 1. **Unternehmen und Organisationen**: Jede Firma, Behörde, Verein oder Institution, die personenbezogene Daten von Kunden, Mitarbeitern, Mitgliedern oder anderen Personen erhebt, speichert, nutzt oder weitergibt, muss die Datenschutzgesetze einhalten. 2. **Einzelpersonen**: Auch Privatpersonen können vom Datenschutz betroffen sein, wenn sie beispielsweise Daten anderer Personen systematisch verarbeiten (z.B. als Betreiber einer Website, eines Blogs oder eines Online-Shops). 3. **Betroffene Personen**: Jede Person, deren Daten verarbeitet werden (z.B. Name, Adresse, E-Mail, IP-Adresse), hat Rechte nach dem Datenschutzrecht, wie Auskunft, Berichtigung oder Löschung ihrer Daten. In der EU regelt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) die Pflichten und Rechte rund um den Datenschutz. Ziel ist es, die Privatsphäre und die Rechte der Menschen bei der Verarbeitung ihrer Daten zu schützen. Weitere Informationen findest du z.B. auf der Seite des [Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit](https://www.bfdi.bund.de/).
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