Nein. Eine Impfhelferin hat nicht nur Datenschutzpflicht; sie kann je nach Rolle auch einer gesetzlichen Schweigepflicht unterliegen. Entscheidend ist nicht die Bezeichnung „Impfhelferin“,...
Ist es datenschutzrechtlich zulässig, dass ein Kunde nach Abmeldung vom Newsletter keine Updates mehr erhält?
Antwort vomJa, das ist datenschutzrechtlich zulässig und sogar erforderlich. Wenn sich ein Kunde von Newslettern abmeldet (Opt-out), darf ihm aus datenschutzrechtlichen Gründen keine weitere werbliche Kommunikation per E-Mail zugesendet werden. Dies entspricht den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Deutschland. Die Abmeldung (Widerruf der Einwilligung) muss respektiert werden. Danach ist es nicht mehr erlaubt, dem Kunden Newsletter oder vergleichbare Updates zuzusenden, es sei denn, es besteht eine andere rechtliche Grundlage (z. B. zwingende Informationen zu einem bestehenden Vertragsverhältnis). Weitere Informationen: - [DSGVO – Einwilligung und Widerruf](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016R0679) - [UWG § 7 – Unzumutbare Belästigungen](https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__7.html)
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