Ja, das ist datenschutzrechtlich zulässig und sogar erforderlich. Wenn sich ein Kunde von Newslettern abmeldet (Opt-out), darf ihm aus datenschutzrechtlichen Gründen keine weitere werbliche... [mehr]
Ob Social Media Listening datenschutzkonform ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere davon, wie die Daten erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Grundsätzlich ist Social Media Listening – also das systematische Beobachten und Analysieren öffentlicher Beiträge in sozialen Netzwerken – unter bestimmten Bedingungen mit dem Datenschutz vereinbar. Hier die wichtigsten Aspekte: **1. Öffentliche Daten:** Social Media Listening bezieht sich in der Regel auf öffentlich zugängliche Informationen, etwa Tweets, öffentliche Facebook-Posts oder Instagram-Beiträge. Die Analyse solcher Daten ist grundsätzlich zulässig, da sie von den Nutzern bewusst öffentlich gemacht wurden. **2. Personenbezug:** Sobald die gesammelten Daten Rückschlüsse auf einzelne Personen zulassen (z.B. durch Benutzernamen, Profilbilder oder andere personenbezogene Informationen), greift die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Dann müssen die Grundsätze der DSGVO beachtet werden, insbesondere Transparenz, Zweckbindung und Datenminimierung. **3. Rechtsgrundlage:** Für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist eine Rechtsgrundlage erforderlich. Bei Social Media Listening kann dies das berechtigte Interesse des Unternehmens sein (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Dieses Interesse muss jedoch gegen die Interessen und Grundrechte der betroffenen Personen abgewogen werden. **4. Information der Betroffenen:** Die DSGVO verlangt, dass betroffene Personen über die Verarbeitung ihrer Daten informiert werden. In der Praxis ist dies beim Social Media Listening oft schwierig, da die Nutzer nicht direkt kontaktiert werden können. Hier gibt es noch rechtliche Unsicherheiten. **5. Keine Profilbildung ohne Einwilligung:** Das Erstellen von Nutzerprofilen oder das gezielte Auswerten von nicht-öffentlichen Inhalten ist ohne ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen nicht zulässig. **6. Einsatz von Dienstleistern:** Werden externe Tools oder Dienstleister eingesetzt, müssen diese ebenfalls DSGVO-konform arbeiten. Es ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag erforderlich. **Fazit:** Social Media Listening ist datenschutzkonform möglich, wenn ausschließlich öffentliche Daten verarbeitet werden, keine tiefgehende Profilbildung erfolgt und die Grundsätze der DSGVO eingehalten werden. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich eine datenschutzrechtliche Beratung. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [Datenschutzkonferenz](https://www.datenschutzkonferenz-online.de/) oder beim [Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit](https://www.bfdi.bund.de/).
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