Tracking ohne Consent (Einwilligung) ist in der EU und Deutschland grundsätzlich nur in sehr engen Grenzen zulässig. Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Telekommunikation-Te... [mehr]
Das Verbot automatisierter Entscheidungsfindung bei Personen bezieht sich vor allem auf Regelungen im Datenschutzrecht, insbesondere in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU. Hier sind die wichtigsten Punkte dazu: **1. Definition:** Automatisierte Entscheidungsfindung bedeutet, dass Entscheidungen, die rechtliche Wirkung entfalten oder die betroffene Person erheblich beeinträchtigen, ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – also ohne menschliches Eingreifen – beruhen. **2. Grundsatz:** Nach Art. 22 DSGVO hat jede betroffene Person das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. **3. Ausnahmen:** Automatisierte Entscheidungen sind nur zulässig, wenn: - sie für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags erforderlich sind, - sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen, die auch geeignete Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person vorsieht, - sie mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person erfolgen. **4. Schutzmaßnahmen:** In den Ausnahmefällen müssen geeignete Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person getroffen werden. Dazu gehören mindestens das Recht auf: - Eingreifen einer Person seitens des Verantwortlichen, - Darlegung des eigenen Standpunkts, - Anfechtung der Entscheidung. **5. Beispiele:** Typische Anwendungsfälle sind automatisierte Kreditwürdigkeitsprüfungen, Online-Bewerbungsverfahren oder Versicherungsentscheidungen, die ohne menschliches Zutun getroffen werden. **6. Ziel:** Das Verbot soll verhindern, dass Menschen durch undurchsichtige Algorithmen benachteiligt werden, ohne dass sie Einfluss nehmen oder die Entscheidung nachvollziehen können. **7. Aktuelle Diskussion:** Mit dem Aufkommen von KI-Systemen und immer komplexeren Algorithmen gewinnt das Thema weiter an Bedeutung. Es wird diskutiert, wie Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Fairness bei automatisierten Entscheidungen sichergestellt werden können. Weitere Informationen findest du direkt im Gesetzestext der [DSGVO, Art. 22](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016R0679) und bei Datenschutzaufsichtsbehörden.
Tracking ohne Consent (Einwilligung) ist in der EU und Deutschland grundsätzlich nur in sehr engen Grenzen zulässig. Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Telekommunikation-Te... [mehr]
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine Verordnung der Europäischen Union, die den Schutz personenbezogener Daten regelt. Sie gilt seit dem 25. Mai 2018 in allen EU-Mitgliedstaaten. Ziel... [mehr]
Ob eine bedrohte Person der Polizei die Nummer und Adresse von Zeugen geben darf, hängt von verschiedenen rechtlichen und datenschutzrechtlichen Aspekten ab. **Grundsätzliches:** - Wenn die... [mehr]
Das Zweckübertragungsverbot ist ein Begriff aus dem Datenschutzrecht, insbesondere im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten. Es besagt, dass personenbezogene Daten, die fü... [mehr]
Datenschutz betrifft grundsätzlich alle Personen und Organisationen, die personenbezogene Daten verarbeiten. Das umfasst: 1. **Unternehmen und Organisationen**: Jede Firma, Behörde, Verein... [mehr]
Datenschutz in der öffentlichen Verwaltung bezeichnet den personenbezogener Daten, die von Behörden und öffentlichen Stellen verarbeitet werden. Ziel ist es, die Privatsphäre der B... [mehr]
Ja, ein Unternehmen ist nach Art. 37 Abs. 7 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet, die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten der zuständigen Aufsichtsbehörde zu melden. Die... [mehr]