In dieser Situation sind folgende Fragen besonders wichtig, um die Aussage des Zeugen zu präzisieren und für Ermittlungen zu nutzen: 1. **Wann genau hat sich der Vorfall ereignet?** (D... [mehr]
Ob eine bedrohte Person der Polizei die Nummer und Adresse von Zeugen geben darf, hängt von verschiedenen rechtlichen und datenschutzrechtlichen Aspekten ab. **Grundsätzliches:** - Wenn die Polizei im Rahmen einer Ermittlung oder Gefahrenabwehr Informationen zu Zeugen benötigt, ist es üblich und zulässig, dass diese Daten (wie Name, Adresse, Telefonnummer) an die Polizei weitergegeben werden. - Die Weitergabe dient in diesem Fall einem berechtigten Interesse, nämlich der Aufklärung einer Straftat oder dem Schutz der bedrohten Person. **Datenschutz:** - Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die Weitergabe personenbezogener Daten grundsätzlich nur mit Einwilligung der betroffenen Person oder auf einer gesetzlichen Grundlage erlaubt. - Im Zusammenhang mit polizeilichen Ermittlungen ist die Weitergabe an die Polizei in der Regel durch das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung oder Gefahrenabwehr gedeckt (§ 24 BDSG, Art. 6 Abs. 1 lit. c und e DSGVO). **Praktische Hinweise:** - Es ist ratsam, Zeugen vorab zu informieren, dass ihre Kontaktdaten an die Polizei weitergegeben werden, sofern dies möglich und zumutbar ist. - In besonders sensiblen Fällen (z.B. bei Gefahr für Leib und Leben) kann die Polizei auch Maßnahmen zum Schutz der Zeugen ergreifen. **Fazit:** Ja, eine bedrohte Person darf der Polizei die Nummer und Adresse von Zeugen geben, insbesondere wenn dies zur Aufklärung des Sachverhalts oder zum Schutz der Beteiligten notwendig ist. Es ist jedoch sinnvoll, die Zeugen darüber zu informieren. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit](https://www.bfdi.bund.de/DE/Home/home_node.html).
In dieser Situation sind folgende Fragen besonders wichtig, um die Aussage des Zeugen zu präzisieren und für Ermittlungen zu nutzen: 1. **Wann genau hat sich der Vorfall ereignet?** (D... [mehr]
Die Polizei darf grundsätzlich nicht ohne Weiteres in Körperöffnungen fassen oder diese untersuchen. Solche Maßnahmen stellen einen erheblichen Eingriff in die körperliche Un... [mehr]
Das Zweckübertragungsverbot ist ein Begriff aus dem Datenschutzrecht, insbesondere im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten. Es besagt, dass personenbezogene Daten, die fü... [mehr]
Datenschutz betrifft grundsätzlich alle Personen und Organisationen, die personenbezogene Daten verarbeiten. Das umfasst: 1. **Unternehmen und Organisationen**: Jede Firma, Behörde, Verein... [mehr]
Datenschutz in der öffentlichen Verwaltung bezeichnet den personenbezogener Daten, die von Behörden und öffentlichen Stellen verarbeitet werden. Ziel ist es, die Privatsphäre der B... [mehr]
In Deutschland ist der „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ im Strafgesetzbuch (StGB) unter § 113 geregelt. Wer einem Polizisten im Dienst Widerstand leistet, macht sich strafbar.... [mehr]
Ja, ein Unternehmen ist nach Art. 37 Abs. 7 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet, die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten der zuständigen Aufsichtsbehörde zu melden. Die... [mehr]
Die Polizei darf auf einem Weihnachtsmarkt – wie an jedem anderen öffentlichen Ort – Personen grundsätzlich nur unter bestimmten Voraussetzungen durchsuchen („filzen“... [mehr]
Die Polizei darf bei einem Vergehen grundsätzlich nicht einfach den gesamten Geldbeutel samt Inhalt einbehalten. Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen die Polizei Gegenstände sicherstellen oder... [mehr]
Handschellen werden bei Gewahrsam verwendet, um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten. Sie dienen dazu, die Bewegungsfreiheit einer Person einzuschränken, damit diese sich selbst... [mehr]