Ein sogenannter „Zufallsfund“ (auch „Zufallsentdeckung“ genannt) liegt vor, wenn die Polizei bei einer Durchsuchung wegen eines bestimmten Sachverhalts Beweismittel oder Hinwei... [mehr]
Wenn die Polizei im Rahmen einer Durchsuchung – auch wenn diese ursprünglich wegen eines anderen Sachverhalts angeordnet wurde – im Kinderzimmer eine Hiebwaffe (z. B. Schlagstock, Teleskopschlagstock, Baseballschläger mit offensichtlicher Zweckentfremdung als Waffe) findet, ergeben sich daraus mehrere rechtliche Konsequenzen: **1. Sicherstellung/Beschlagnahme:** Die Polizei ist berechtigt, die Hiebwaffe sicherzustellen oder zu beschlagnahmen, wenn der Verdacht besteht, dass ein Verstoß gegen das Waffengesetz (§ 52 WaffG) vorliegt. **2. Strafbarkeit:** Der Besitz bestimmter Hieb- und Stoßwaffen ist nach dem deutschen Waffengesetz verboten oder erlaubnispflichtig. Beispielsweise sind Schlagringe, Totschläger oder bestimmte Schlagstöcke verbotene Gegenstände (§ 2 Abs. 3, Anlage 2 WaffG). Der Besitz solcher Waffen ist strafbar. **3. Minderjährige:** Wenn die Waffe im Kinderzimmer gefunden wird, stellt sich die Frage, wem sie zuzuordnen ist (Kind, Eltern, Geschwister). Minderjährige dürfen grundsätzlich keine Waffen besitzen (§ 2 Abs. 1 WaffG). **4. Weiteres Vorgehen:** Die Polizei wird den Fund dokumentieren und ggf. ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz einleiten. Die betroffene Person (bzw. deren Erziehungsberechtigte) wird dazu angehört. **5. Folgen:** Je nach Art der Waffe und den Umständen kann dies zu einer Ordnungswidrigkeit oder sogar zu einer Straftat führen. Bei Minderjährigen werden in der Regel auch das Jugendamt und ggf. das Familiengericht informiert. **Fazit:** Der Fund einer Hiebwaffe im Kinderzimmer ist rechtlich relevant und kann straf- oder ordnungswidrigkeitenrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die Polizei wird die Waffe sicherstellen und weitere Ermittlungen einleiten. Weitere Informationen zum Waffengesetz findest du beim [Bundesministerium des Innern und für Heimat](https://www.bmi.bund.de/DE/themen/sicherheit/waffenrecht/waffenrecht-node.html).
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Wenn eine Frau von der Polizei durchsucht wird, gelten in Deutschland bestimmte rechtliche und praktische Vorgaben, um die Persönlichkeitsrechte zu wahren: 1. **Gleichgeschlechtliche Durchsuchun... [mehr]
Die Polizei darf grundsätzlich nicht ohne Weiteres in Körperöffnungen fassen oder diese untersuchen. Solche Maßnahmen stellen einen erheblichen Eingriff in die körperliche Un... [mehr]
Die Polizei darf auf einem Weihnachtsmarkt – wie an jedem anderen öffentlichen Ort – Personen grundsätzlich nur unter bestimmten Voraussetzungen durchsuchen („filzen“... [mehr]
Nach einem Verkehrsunfall bist du als Beteiligter grundsätzlich verpflichtet, Angaben zu deiner Person, deinem Fahrzeug und deiner Haftpflichtversicherung zu machen (§ 34 StVO, § 142 St... [mehr]
Bei einer sogenannten „Nacktkontrolle“ (korrekt: Durchsuchung der Person unter Entkleidung) durch die Polizei gelten in Deutschland strenge rechtliche Vorgaben. Solche Kontrollen sind ein... [mehr]
Eine Nacktkontrolle ist eine polizeiliche oder behördliche Maßnahme, bei der eine Person dazu aufgefordert wird, sich vollständig zu entkleiden, damit der Körper und die Kleidung... [mehr]
Eine Leibesvisitation ist die Durchsuchung des Körpers einer Person sowie ihrer Kleidung und mitgeführten Gegenstände nach verbotenen oder gefährlichen Gegenständen, Beweismit... [mehr]
Ob bei einer Verhaftung Handschellen angelegt werden, hängt von der jeweiligen Situation ab. In Deutschland ist es so, dass die Polizei Handschellen (Fesselung) anlegen darf, wenn: - Fluchtgefah... [mehr]
Ja, die Polizei darf in bestimmten Situationen eine sogenannte Zwangsentkleidung durchführen. Dies ist jedoch nur unter strengen gesetzlichen Voraussetzungen erlaubt. In Deutschland regeln das Po... [mehr]