Wann kann ich in Bremen als Polizeibeamtin, Jahrgang 1971, eingestellt 1989, in Rente gehen?

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**Als Polizeivollzugsbeamtin in Bremen liegt deine gesetzliche Altersgrenze grundsätzlich bei 62 Jahren; bei Jahrgang 1971 bedeutet das regulär Ruhestand mit Vollendung des 62. Lebensjahres, also im Jahr 2033.** Das gilt nach dem Bremischen Beamtengesetz speziell für Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte, während für andere Beamtinnen und Beamte in Bremen grundsätzlich 67 Jahre gelten. ([transparenz.bremen.de](https://www.transparenz.bremen.de/metainformationen/bremisches-beamtengesetz-brembg-vom-22-dezember-2009-152502?template=20_gp_ifg_meta_detail_d)) ## Entscheidend ist nicht das Einstellungsjahr 1989 Für die **gesetzliche Altersgrenze** ist bei dir vor allem wichtig, dass du **Polizeivollzugsbeamtin** bist. Das Einstellungsjahr 1989 ändert diese besondere Altersgrenze in Bremen normalerweise nicht. Die frühere stufenweise Anhebung betraf ältere Jahrgänge; für spätere Jahrgänge gilt die Grenze von **62 Jahren**. ([transparenz.bremen.de](https://www.transparenz.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen2014_tp.c.65446.de&template=00_html_to_pdf_d)) ## Was das praktisch für dich bedeutet Wenn du 1971 geboren bist, erreichst du die besondere Altersgrenze mit deinem **62. Geburtstag im Jahr 2033**. Ab dann trittst du grundsätzlich in den Ruhestand. In Bremen kann der Ruhestand auf Antrag bzw. mit Zustimmung unter bestimmten Voraussetzungen noch **hinausgeschoben** werden, aber das ist keine automatische Verlängerung. ([transparenz.bremen.de](https://www.transparenz.bremen.de/metainformationen/bremisches-beamtengesetz-brembg-vom-22-dezember-2009-152502?template=20_gp_ifg_meta_detail_d)) ## Wichtiger Unterschied: Ruhestandsalter ist nicht automatisch abschlagsfrei wie in der gesetzlichen Rente Bei Beamtinnen geht es rechtlich nicht um die gesetzliche „Rente“, sondern um **Ruhestand und Versorgung**. Die Frage, **ob du dann schon den vollen Ruhegehaltssatz erreichst**, ist davon getrennt. Bei einer Einstellung 1989 hättest du bis 2033 ungefähr **44 ruhegehaltfähige Dienstjahre**, also grundsätzlich genug Zeit, um den Höchstruhegehaltssatz zu erreichen; entscheidend sind aber die tatsächlich ruhegehaltfähigen Zeiten im Einzelfall. Grundlage dafür ist das bremische Beamtenversorgungsrecht. ([beamtenversorgungsrecht.de](https://www.beamtenversorgungsrecht.de/landesvorschriften/bremen)) ## Kurz gesagt **Wenn du als Polizeivollzugsbeamtin in Bremen geboren 1971 bist, kannst du regulär mit 62 Jahren, also 2033, in den Ruhestand gehen.** Nur Sonderfälle wie Dienstunfähigkeit, Antragsruhestand in besonderen Konstellationen oder ein genehmigtes Hinausschieben ändern das. ([transparenz.bremen.de](https://www.transparenz.bremen.de/metainformationen/bremisches-beamtengesetz-brembg-vom-22-dezember-2009-152502?template=20_gp_ifg_meta_detail_d))

Kategorie: Recht Tags: Polizei Bremen Rente

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