Die Polizei darf psychisch kranke Menschen nicht einfach wegen der Krankheit durchsuchen oder mitnehmen. Eingriffe sind nur erlaubt, wenn eine konkrete Gefahr, eine Straftat oder eine richterlich ange...
Wie weit darf die Polizei Frauen durchsuchen?
Antwort vom**Die Polizei darf eine Frau nicht „einfach komplett“ durchsuchen: Eine körperliche Durchsuchung braucht einen rechtlichen Grund, und sie muss grundsätzlich von einer Frau oder einer Ärztin durchgeführt werden; weiter gehen darf sie nur, soweit es dafür wirklich erforderlich ist.** ## Was praktisch erlaubt ist Eine normale Personendurchsuchung bedeutet meist: Abtasten der Kleidung, Kontrolle von Taschen, Jacke, mitgeführten Sachen und gegebenenfalls Aufforderung, einzelne Gegenstände zu zeigen oder herauszunehmen. Eine weitergehende körperliche Durchsuchung, vor allem mit Entkleidung, ist deutlich strenger. Sie ist nicht automatisch zulässig, sondern nur bei besonderem Anlass und unter Schonung der Intimsphäre. Im Strafverfahren gelten für körperliche Untersuchungen besondere Regeln; dabei soll dem Wunsch nach Untersuchung durch eine Person oder Ärztin bestimmten Geschlechts entsprochen werden. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__81d.html)) ## Wer durchsuchen darf Der entscheidende Punkt: Eine Frau darf grundsätzlich nur von einer Person gleichen Geschlechts oder von einer Ärztin bzw. einem Arzt durchsucht werden. Das steht ausdrücklich z. B. für Bundespolizei und Zollfahndung im Gesetz. Nur wenn eine sofortige Durchsuchung zum Schutz vor einer Gefahr für Leib oder Leben nötig ist, gibt es Ausnahmen. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/bgsg_1994/BPolG.pdf)) Das heißt konkret: Ein männlicher Beamter darf nicht ohne Weiteres eine intime körperliche Durchsuchung bei einer Frau vornehmen. Bei Gefahr im Verzug kann es Ausnahmen geben, aber das ist die Ausnahme, nicht der Normalfall. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/bgsg_1994/BPolG.pdf)) ## Wo die Grenze liegt Die Grenze ist die Erforderlichkeit. Die Polizei darf nur so weit gehen, wie es der Zweck der Maßnahme verlangt. Für eine reine Eigensicherung oder einen kurzen Verdacht reicht oft ein Abtasten der Oberbekleidung. Eine Entkleidung oder Untersuchung intimer Bereiche braucht deutlich mehr Rechtfertigung. Ein wichtiger Unterschied, den viele verwechseln: **Abtasten** ist etwas anderes als **Entkleiden** oder **körperliche Untersuchung**. Je intimer der Eingriff, desto höher die rechtlichen Anforderungen und desto stärker muss das Schamgefühl geschützt werden. Das zeigt sich auch in Spezialgesetzen, etwa im Strafvollzug: Dort sind entkleidende Durchsuchungen nur unter engen Voraussetzungen, in geschlossenen Räumen und bei Frauen nur in Gegenwart von Frauen zulässig. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/stvollzg/__84.html)) ## Was das für dich bedeutet Wenn die Polizei bei einer Frau durchsucht, darf sie nicht grenzenlos handeln. Sie braucht einen konkreten gesetzlichen Anlass, muss die Maßnahme auf das Nötige beschränken und grundsätzlich eine weibliche Person einsetzen. Eine vollständige Entkleidung oder intime Kontrolle ist nur in eng begrenzten Fällen zulässig. Wenn eine Durchsuchung entwürdigend, ohne erkennbaren Grund oder durch die falsche Person durchgeführt wurde, kann sie rechtswidrig sein.
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