Darf ein Opt-out-Link im Newsletter auf eine Login-Seite verweisen, um den Newsletter abzubestellen?

Antwort vom

Nein, das ist in der Regel nicht zulässig. Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Deutschland muss die Abmeldung von Newslettern für Empfänger einfach und ohne unnötige Hürden möglich sein. Ein Opt-out-Link, der auf eine Seite verweist, auf der man sich erst einloggen muss, um den Newsletter abzubestellen, stellt eine unzumutbare Erschwernis dar. Die Abmeldung muss mit wenigen Klicks und ohne vorherige Anmeldung möglich sein. Das bestätigt auch die Rechtsprechung, z.B. das OLG Frankfurt am Main (Urteil vom 19.05.2022, Az. 6 U 232/21). Empfohlen wird ein direkter Abmeldelink, der ohne Login funktioniert. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit](https://www.bfdi.bund.de/) oder bei [IHK München: Newsletter rechtssicher versenden](https://www.ihk-muenchen.de/de/Service/Recht-und-Steuern/Internetrecht/Newsletter-rechtssicher-versenden/).

Verwandte Fragen

Hat eine Impfhelferin nur Datenschutzpflicht oder auch gesetzliche Schweigepflicht?

Nein. Eine Impfhelferin hat nicht nur Datenschutzpflicht; sie kann je nach Rolle auch einer gesetzlichen Schweigepflicht unterliegen. Entscheidend ist nicht die Bezeichnung „Impfhelferin“,...

Welche Eskalationsinstanzen braucht es bei einer Verfahrensverzeichnisprüfung, wenn das Datenschutzteam den Prozess an einen Rechtsdienstleister ausgelagert hat?

Die Eskalation darf nicht beim externen Rechtsdienstleister enden: Verantwortlich bleibt immer die auslagernde Stelle, deshalb braucht die Verfahrensverzeichnisprüfung mindestens eine fachliche,...

Sollte bei Auditorfragen zum Verfahrensverzeichnis eher der Fachbereich oder das Datenschutz-Team zum Datenschutzhinweis antworten?

Ja – aber nur, wenn das Datenschutz-Team die rechtliche Einordnung übernimmt und der Fachbereich die tatsächliche Praxis liefert. Genau dort liegt der entscheidende Punkt: Ein Datensch...

Wer ist für die Umsetzung von Maßnahmen nach einer Verfahrensverzeichnis-Prüfung verantwortlich, z. B. für die Erstellung eines Löschkonzepts?

Verantwortlich ist grundsätzlich der Verantwortliche im Sinne der DSGVO – also die Stelle bzw. Unternehmensleitung, nicht der Datenschutzbeauftragte. Die praktische Umsetzung einzelner Ma&s...

Wie bestätigt man einem Kunden offiziell die Löschung seiner personenbezogenen Daten?

Offiziell bestätigst du die Löschung am besten schriftlich und eindeutig: Du erklärst, welche kundenbezogenen Daten gelöscht wurden, wann die Löschung erfolgt ist und welche D...

Dürfen Unternehmen Vollständiger Name, Geburtsdatum und -ort, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Adresse, Telefon- und Handynummer sowie E-Mail-Adresse abfragen und speichern?

Ja – aber nicht pauschal. Unternehmen dürfen diese Daten nur abfragen und speichern, wenn sie dafür einen konkreten, rechtmäßigen Zweck haben und nur die Daten erheben, die...

Wie kann ich bei einer Bestellung meine Telefonnummer schützen, ohne eine falsche Nummer anzugeben?

Nimm keine Fake-Nummer. Damit riskierst du, dass die Bestellung scheitert, du keine Lieferinfos bekommst oder im schlimmsten Fall jemand Fremdes deine Daten oder Bestätigungscodes erhält. Wa...