Darf ein Opt-out-Link im Newsletter auf eine Login-Seite verweisen, um den Newsletter abzubestellen?

Antwort vom

Nein, das ist in der Regel nicht zulässig. Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Deutschland muss die Abmeldung von Newslettern für Empfänger einfach und ohne unnötige Hürden möglich sein. Ein Opt-out-Link, der auf eine Seite verweist, auf der man sich erst einloggen muss, um den Newsletter abzubestellen, stellt eine unzumutbare Erschwernis dar. Die Abmeldung muss mit wenigen Klicks und ohne vorherige Anmeldung möglich sein. Das bestätigt auch die Rechtsprechung, z.B. das OLG Frankfurt am Main (Urteil vom 19.05.2022, Az. 6 U 232/21). Empfohlen wird ein direkter Abmeldelink, der ohne Login funktioniert. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit](https://www.bfdi.bund.de/) oder bei [IHK München: Newsletter rechtssicher versenden](https://www.ihk-muenchen.de/de/Service/Recht-und-Steuern/Internetrecht/Newsletter-rechtssicher-versenden/).

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