Ja, das kann grundsätzlich „ok“ sein – aber nur in engen Grenzen und abhängig von Kontext, Rechtsraum und Vertragsinhalt. - **Vertraglich (B2B) ist so eine Klausel üb...
Datenschutzmissbrauch durch eine Stadt kann erhebliche Auswirkungen auf ein Verfahren haben, insbesondere wenn personenbezogene Daten unrechtmäßig erhoben, verarbeitet oder weitergegeben wurden. Die wichtigsten möglichen Auswirkungen sind: 1. **Beweisverwertungsverbot:** Wenn im Verfahren Beweise verwendet werden, die unter Verstoß gegen Datenschutzgesetze (z. B. DSGVO, BDSG) erlangt wurden, kann ein Gericht entscheiden, dass diese Beweise nicht verwertet werden dürfen. Das kann die Beweislage erheblich schwächen. 2. **Verfahrensverzögerungen:** Datenschutzverstöße können zu zusätzlichen Prüfungen, Nachbesserungen oder sogar zur Wiederholung von Verfahrensschritten führen, was das Verfahren verzögert. 3. **Rechtsfolgen für die Stadt:** Die Stadt kann mit Bußgeldern oder anderen aufsichtsrechtlichen Maßnahmen durch Datenschutzbehörden belegt werden. Dies kann auch das Verfahren beeinflussen, etwa durch interne Untersuchungen oder personelle Konsequenzen. 4. **Verletzung von Persönlichkeitsrechten:** Betroffene Personen können Schadensersatzansprüche geltend machen, was das Verfahren zusätzlich beeinflussen kann. 5. **Vertrauensverlust:** Datenschutzmissbrauch kann das Vertrauen in die Verwaltung und das Verfahren beeinträchtigen, was sich indirekt auf die Akzeptanz und den Ablauf des Verfahrens auswirken kann. Die genaue Auswirkung hängt vom Einzelfall, der Art des Verstoßes und der Bedeutung der betroffenen Daten für das Verfahren ab. In jedem Fall ist die Einhaltung des Datenschutzes für die Rechtmäßigkeit und Fairness eines Verfahrens essenziell.
Ja, das kann grundsätzlich „ok“ sein – aber nur in engen Grenzen und abhängig von Kontext, Rechtsraum und Vertragsinhalt. - **Vertraglich (B2B) ist so eine Klausel üb...
In Deutschland gilt bei den meisten Social‑Media‑Diensten als Mindestalter **13 Jahre** (weil viele Anbieter sich an den US‑Regeln/COPPA orientieren). **Rechtlich** ist aber entscheidend: - **Unter 7...
Die **Höhe eines Gebäudes** ist für sich genommen meist **keine personenbezogene Information**, weil sie sich in der Regel auf ein **Objekt** (das Gebäude) bezieht und nicht direkt...
Der Aufgabenbereich eines Betreuers in Insolvenzverfahren (typisch: Insolvenzverwalter, Sachwalter oder Treuhänder – je nach Verfahrensart) umfasst im Kern: - **Sicherung und Verwaltung de...
Die Erfolgsaussichten hängen stark vom Einzelfall ab – grob gesagt sind sie **oft nicht schlecht**, wenn das Unternehmen sauber nachweisen kann, dass (1) der Auftragsverarbeiter gegen DSGVO...
Ja—HR sollte in der Regel ein eigenes Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVZ) für die Erfüllung von Betroffenenrechten führen, wenn der Prozess in HR tatsächlich...
Ja, das macht in der Regel Sinn – und ist datenschutzrechtlich oft sogar der sauberere Ansatz. - **6 Monate Aufbewahrung** nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens ist ein gängiger Zeitraum...
Ein **Rekursverfahren** ist juristisch ein **Rechtsmittelverfahren**, in dem eine **höhere Instanz** eine **Entscheidung einer unteren Behörde oder eines Gerichts** überprüft, nach...
Ja, das ist datenschutzrechtlich zulässig und sogar erforderlich. Wenn sich ein Kunde von Newslettern abmeldet (Opt-out), darf ihm aus datenschutzrechtlichen Gründen keine weitere werbliche...
Die Aufbewahrungsdauer von telefonischen Einwilligungen zu Post Repair-Umfragen richtet sich in Deutschland nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und ggf. branchenspezifischen Rege...