Brauche ich ein Hinweisschild für eine Überwachungskamera an der Straßenseite meines Hauses?

Antwort

Ja, in Deutschland bist du verpflichtet, ein Hinweisschild anzubringen, wenn du eine Überwachungskamera an deinem Haus montierst und diese öffentlichen Raum (. B. die Straße, den Gehweg oder Nachbargrundstücke) erfasst oder erfassen könnte. Das ergibt sich aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Das Hinweisschild muss gut sichtbar angebracht sein und darüber informieren, dass eine Videoüberwachung stattfindet. Es sollte außerdem den Verantwortlichen (also dich oder ggf. die Hausverwaltung) und eine Kontaktmöglichkeit nennen sowie auf die Rechte der Betroffenen hinweisen. Erfasst die Kamera ausschließlich dein eigenes Grundstück und keine öffentlichen Bereiche oder Nachbargrundstücke, ist ein Hinweisschild zwar nicht zwingend vorgeschrieben, wird aber dennoch empfohlen, um Transparenz zu schaffen. Weitere Informationen findest du z. B. bei der [Landesbeauftragten für Datenschutz Niedersachsen](https://lfd.niedersachsen.de/startseite/themen/videouberwachung/videoueberwachung-privater-haushalte-154409.html).

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