Ja, in Deutschland bist du verpflichtet, ein Hinweisschild anzubringen, wenn du eine Überwachungskamera an deinem Haus montierst und diese öffentlichen Raum (. B. die Straße, den Gehwe... [mehr]
Ob du eine Kamera an deinem Türspion installieren und entsprechende Hinweisschilder anbringen darfst, hängt in Deutschland von verschiedenen rechtlichen Vorgaben ab, insbesondere vom Datenschutzrecht (DSGVO) und dem Persönlichkeitsrecht. **Grundsätzliches:** - **Eigener Wohnbereich:** Du darfst in deinem privaten Wohnbereich grundsätzlich Kameras installieren, solange sie ausschließlich deinen eigenen Bereich (z. B. den Hausflur direkt vor deiner Wohnungstür) filmen und keine öffentlichen Bereiche oder Nachbarwohnungen erfassen. - **Gemeinschaftsflächen:** In Mehrfamilienhäusern ist das Filmen von gemeinschaftlich genutzten Flächen (z. B. Hausflur, Treppenhaus) in der Regel nicht erlaubt, da dadurch die Persönlichkeitsrechte anderer Hausbewohner oder Besucher verletzt werden könnten. - **Türspion-Kamera:** Wenn die Kamera nur das aufnimmt, was du auch durch den Türspion sehen könntest (also direkt vor deiner Tür), ist das meist zulässig. Sobald aber der Flur oder andere Wohnungen mitgefilmt werden, kann das problematisch sein. **Hinweisschilder:** - Das Anbringen von Hinweisschildern ("Videoüberwachung") ist grundsätzlich sinnvoll und oft sogar vorgeschrieben, wenn eine Videoüberwachung stattfindet. Das allein macht die Überwachung aber nicht automatisch rechtmäßig. **Wichtige Hinweise:** - Die Kamera darf nicht dauerhaft aufzeichnen, sondern sollte nur bei Bewegung oder auf Knopfdruck aktiv sein. - Es dürfen keine Tonaufnahmen gemacht werden, da dies in Deutschland besonders streng geregelt ist. - Die Aufnahmen dürfen nicht veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden. **Fazit:** Du darfst eine Kamera an deinem Türspion installieren und einen Hinweis anbringen, **sofern** die Kamera ausschließlich den Bereich direkt vor deiner Tür (also das, was du auch durch den Türspion sehen würdest) erfasst und keine gemeinschaftlichen oder öffentlichen Bereiche überwacht. Im Zweifel empfiehlt sich eine Rücksprache mit dem Vermieter oder der Hausverwaltung sowie ggf. eine rechtliche Beratung. Weitere Informationen findest du z. B. bei der [Verbraucherzentrale](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/datenschutz/videoueberwachung-was-ist-erlaubt-und-was-nicht-13213) oder beim [Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit](https://www.bfdi.bund.de/DE/Datenschutz/Themen/Technik/Videoueberwachung/videoueberwachung-node.html).
Ja, in Deutschland bist du verpflichtet, ein Hinweisschild anzubringen, wenn du eine Überwachungskamera an deinem Haus montierst und diese öffentlichen Raum (. B. die Straße, den Gehwe... [mehr]
In Deutschland ist es in der Regel **nicht rechtlich möglich**, von einer Gemeinde ein vollständiges Verzeichnis der Eigentümer von Häusern einer Straße oder eines ganzen Ort... [mehr]
Für den Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) nach Art. 28 DSGVO ist grundsätzlich der Verantwortliche zuständig, also die Stelle, die die Datenverarbeitung in Auftrag gib... [mehr]
In einem solchen Fall, in dem persönliche Bilder von Instagram ohne deine Zustimmung von einer fremden Person auf Hinge hochgeladen wurden, sind folgende Fragen wichtig: 1. **Hast du Beweise f&u... [mehr]