Ja, ein Ortsvorsteher unterliegt grundsätzlich der Schweigepflicht. Als Teil der kommunalen Selbstverwaltung ist der Ortsvorsteher ein Ehrenbeamter oder eine ehrenamtlich tätige Person, die... [mehr]
In Deutschland ist es in der Regel **nicht rechtlich möglich**, von einer Gemeinde ein vollständiges Verzeichnis der Eigentümer von Häusern einer Straße oder eines ganzen Ortes für kommerzielle Zwecke zu erhalten. **Begründung:** 1. **Datenschutz:** Die Namen und Adressen von Grundstückseigentümern sind personenbezogene Daten und unterliegen dem Datenschutz nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). 2. **Grundbuch:** Informationen über Eigentümer sind im Grundbuch eingetragen. Einsicht ins Grundbuch ist nach § 12 der Grundbuchordnung (GBO) nur möglich, wenn ein berechtigtes Interesse nachgewiesen wird. Ein kommerzielles Interesse (z.B. für Werbung oder Adresshandel) wird in der Regel **nicht** als berechtigtes Interesse anerkannt. 3. **Melderegister:** Auch über das Melderegister (§ 44 Bundesmeldegesetz) können keine Listen von Eigentümern für kommerzielle Zwecke angefordert werden. Die Auskunft ist auf Einzelfälle beschränkt und für Werbezwecke nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich. 4. **Gemeinde:** Gemeinden dürfen solche Daten nicht ohne weiteres herausgeben. Sie sind an die gesetzlichen Vorgaben gebunden und dürfen personenbezogene Daten nur weitergeben, wenn eine gesetzliche Grundlage oder eine Einwilligung der Betroffenen vorliegt. **Fazit:** Ein Verzeichnis der Hauseigentümer einer Straße oder eines Ortes darf von der Gemeinde **nicht** für kommerzielle Zwecke herausgegeben werden. Wer solche Daten dennoch erhält oder verwendet, riskiert rechtliche Konsequenzen, insbesondere Bußgelder nach der DSGVO. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Bundesministerium des Innern und für Heimat](https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/datenschutz/datenschutz-node.html) oder bei der [Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit](https://www.bfdi.bund.de/).
Ja, ein Ortsvorsteher unterliegt grundsätzlich der Schweigepflicht. Als Teil der kommunalen Selbstverwaltung ist der Ortsvorsteher ein Ehrenbeamter oder eine ehrenamtlich tätige Person, die... [mehr]
Nein, ein Unternehmen ist nicht verpflichtet, proaktiv Nachname oder Adresse eines Betroffenen zu ändern, wenn es von der Änderung keine Kenntnis hat. Die Pflicht zur Aktualisierung personen... [mehr]
Ob Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB) für Röntgen- und Ultraschallgeräte Auftragsverarbeitungsbedingungen (AVV) nach Art. 28 DSGVO enthalten müssen, hängt davon ab, ob im R... [mehr]
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB) müssen nicht zwingend eigene Datenschutzregelungen enthalten. Datenschutzrechtliche Informationen, insbesondere nach der Datenschutz-Grundverordnu... [mehr]
Nein, das ist in der Regel nicht zulässig. Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Deutschland muss die Abmeldung von Newslettern f&uu... [mehr]
Das Persönlichkeitsrecht schützt die Persönlichkeit eines Menschen, insbesondere seine Privatsphäre, Ehre und das Recht am eigenen Bild und Wort. Dieses Recht gilt grundsätzli... [mehr]
Ja, Teilnahmebedingungen sollten unbedingt Hinweise zum Datenschutz beinhalten. Sobald im Rahmen eines Gewinnspiels, einer Umfrage oder einer anderen Aktion personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet... [mehr]
Wenn die Stadt Mainz personenbezogene Daten missbraucht hat, ist in der Regel der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI RLP) zuständig. Die... [mehr]
Datenschutzmissbrauch durch eine Stadt kann erhebliche Auswirkungen auf ein Verfahren haben, insbesondere wenn personenbezogene Daten unrechtmäßig erhoben, verarbeitet oder weitergegeben wu... [mehr]
Ob ein Verfahren wegen Zweckentfremdung (z. B. von Wohnraum) weitergeführt werden darf, obwohl du der Meinung bist, dass die Stadt deine Daten missbraucht hat, hängt von mehreren Faktoren ab... [mehr]