Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine Verordnung der Europäischen Union, die den Schutz personenbezogener Daten regelt. Sie gilt seit dem 25. Mai 2018 in allen EU-Mitgliedstaaten. Ziel... [mehr]
In Deutschland ist es in der Regel **nicht rechtlich möglich**, von einer Gemeinde ein vollständiges Verzeichnis der Eigentümer von Häusern einer Straße oder eines ganzen Ortes für kommerzielle Zwecke zu erhalten. **Begründung:** 1. **Datenschutz:** Die Namen und Adressen von Grundstückseigentümern sind personenbezogene Daten und unterliegen dem Datenschutz nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). 2. **Grundbuch:** Informationen über Eigentümer sind im Grundbuch eingetragen. Einsicht ins Grundbuch ist nach § 12 der Grundbuchordnung (GBO) nur möglich, wenn ein berechtigtes Interesse nachgewiesen wird. Ein kommerzielles Interesse (z.B. für Werbung oder Adresshandel) wird in der Regel **nicht** als berechtigtes Interesse anerkannt. 3. **Melderegister:** Auch über das Melderegister (§ 44 Bundesmeldegesetz) können keine Listen von Eigentümern für kommerzielle Zwecke angefordert werden. Die Auskunft ist auf Einzelfälle beschränkt und für Werbezwecke nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich. 4. **Gemeinde:** Gemeinden dürfen solche Daten nicht ohne weiteres herausgeben. Sie sind an die gesetzlichen Vorgaben gebunden und dürfen personenbezogene Daten nur weitergeben, wenn eine gesetzliche Grundlage oder eine Einwilligung der Betroffenen vorliegt. **Fazit:** Ein Verzeichnis der Hauseigentümer einer Straße oder eines Ortes darf von der Gemeinde **nicht** für kommerzielle Zwecke herausgegeben werden. Wer solche Daten dennoch erhält oder verwendet, riskiert rechtliche Konsequenzen, insbesondere Bußgelder nach der DSGVO. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Bundesministerium des Innern und für Heimat](https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/datenschutz/datenschutz-node.html) oder bei der [Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit](https://www.bfdi.bund.de/).
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine Verordnung der Europäischen Union, die den Schutz personenbezogener Daten regelt. Sie gilt seit dem 25. Mai 2018 in allen EU-Mitgliedstaaten. Ziel... [mehr]
Ob eine bedrohte Person der Polizei die Nummer und Adresse von Zeugen geben darf, hängt von verschiedenen rechtlichen und datenschutzrechtlichen Aspekten ab. **Grundsätzliches:** - Wenn die... [mehr]
Das Zweckübertragungsverbot ist ein Begriff aus dem Datenschutzrecht, insbesondere im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten. Es besagt, dass personenbezogene Daten, die fü... [mehr]
Datenschutz betrifft grundsätzlich alle Personen und Organisationen, die personenbezogene Daten verarbeiten. Das umfasst: 1. **Unternehmen und Organisationen**: Jede Firma, Behörde, Verein... [mehr]
Datenschutz in der öffentlichen Verwaltung bezeichnet den personenbezogener Daten, die von Behörden und öffentlichen Stellen verarbeitet werden. Ziel ist es, die Privatsphäre der B... [mehr]
Ja, ein Unternehmen ist nach Art. 37 Abs. 7 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet, die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten der zuständigen Aufsichtsbehörde zu melden. Die... [mehr]
Die Nutzung von GPS-Tracking in Firmenfahrzeugen ist in Deutschland datenschutzrechtlich streng geregelt. Grundsätzlich gilt: Das Überwachen von Mitarbeitern durch GPS-Ortung ist nur unter b... [mehr]
Ja, ein Ortsvorsteher unterliegt grundsätzlich der Schweigepflicht. Als Teil der kommunalen Selbstverwaltung ist der Ortsvorsteher ein Ehrenbeamter oder eine ehrenamtlich tätige Person, die... [mehr]