Hat ein Ortsvorsteher Schweigepflicht?

Antwort

Ja, ein Ortsvorsteher unterliegt grundsätzlich der Schweigepflicht. Als Teil der kommunalen Selbstverwaltung ist der Ortsvorsteher ein Ehrenbeamter oder eine ehrenamtlich tätige Person, die bestimmte Aufgaben im Auftrag der Gemeinde wahrnimmt. Dabei gilt für ihn die Verschwiegenheitspflicht gemäß den jeweiligen Gemeindeordnungen der Bundesländer sowie den allgemeinen beamtenrechtlichen Vorschriften. Das bedeutet: Über alle Angelegenheiten, die ihm in Ausübung seines Amtes bekannt werden und die ihrer Natur nach vertraulich sind oder ausdrücklich als vertraulich bezeichnet wurden, darf er Dritten gegenüber keine Auskünfte geben. Die Schweigepflicht gilt auch nach dem Ausscheiden aus dem Amt weiter. Weitere Informationen findest du beispielsweise in der [Gemeindeordnung deines Bundeslandes](https://de.wikipedia.org/wiki/Gemeindeordnung_(Deutschland)) oder auf der Webseite deiner Kommune.

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