Die Feuerwehrzufahrt „gehört“ nicht automatisch dem Wegerechtsberechtigten, sondern dem Eigentümer des Grundstücks, auf dem sie liegt; ein Wegerecht gibt in der Regel nur ei...
Die Feuerwehrzufahrt „gehört“ nicht automatisch dem Wegerechtsberechtigten, sondern dem Eigentümer des Grundstücks, auf dem sie liegt; ein Wegerecht gibt in der Regel nur ei...