Wie kann nachgewiesen werden, dass der Schutz eines Grundstücks durch Überwachungskamera wichtiger ist als Persönlichkeitsrechte?

Antwort

Um nachzuweisen, dass der Schutz eines Grundstücks durch eine Überwachungskamera höher zu bewerten ist als die Persönlichkeitsrechte betroffener Personen, muss eine sogenannte Interessenabwägung gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und ggf. nationalem Recht (z.B. Bundesdatenschutzgesetz in Deutschland) vorgenommen werden. Dabei sind folgende Schritte und Nachweise erforderlich: 1. **Konkrete Gefährdungslage belegen:** Es muss nachgewiesen werden, dass für das Grundstück eine erhöhte Gefährdung besteht, z.B. durch wiederholte Einbrüche, Vandalismus, Diebstähle oder andere Straftaten. Dies kann durch Polizeiberichte, Anzeigen, Fotos von Schäden oder Zeugenaussagen erfolgen. 2. **Zweck und Erforderlichkeit der Überwachung darlegen:** Es muss dargelegt werden, dass die Videoüberwachung geeignet und erforderlich ist, um die Gefahr abzuwenden oder Straftaten aufzuklären. Alternativen (z.B. bessere Beleuchtung, Zäune) müssen geprüft und ggf. als nicht ausreichend dokumentiert werden. 3. **Minimierung der Eingriffe:** Die Überwachung darf nur den unbedingt notwendigen Bereich erfassen (z.B. nur das eigene Grundstück, nicht den öffentlichen Gehweg oder Nachbargrundstücke). Technische Maßnahmen wie Maskierung oder Unkenntlichmachung von nicht relevanten Bereichen sind zu dokumentieren. 4. **Transparenz und Information:** Betroffene Personen (z.B. Besucher, Nachbarn) müssen durch Hinweisschilder oder andere Maßnahmen über die Überwachung informiert werden. 5. **Abwägung dokumentieren:** Die Interessenabwägung muss schriftlich festgehalten werden. Dabei sind die Schwere der Gefährdung, die Schutzinteressen des Grundstückseigentümers und die Beeinträchtigung der Persönlichkeitsrechte (insbesondere das Recht auf informationelle Selbstbestimmung) gegeneinander abzuwägen. 6. **Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA):** Bei besonders schwerwiegenden Eingriffen kann eine DSFA erforderlich sein, in der die Risiken für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen bewertet und Maßnahmen zu deren Schutz beschrieben werden. **Fazit:** Ein Nachweis gelingt durch eine umfassende Dokumentation der Gefährdungslage, der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit der Maßnahme sowie der getroffenen Schutzmaßnahmen für die Persönlichkeitsrechte. Die Entscheidung muss im Einzelfall begründet und nachvollziehbar sein. Behörden (z.B. Datenschutzaufsichtsbehörden) prüfen diese Abwägung im Streitfall. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [Datenschutzkonferenz](https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/dskb/2018_12_20_Orientierungshilfe_Videoueberwachung.pdf) oder beim [Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit](https://www.bfdi.bund.de/DE/Themen/Technologischer-Datenschutz/Videoueberwachung/videoueberwachung_node.html).

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