Darf man für ein Brettspiel Namen lebender Personen verwenden?

Antwort

Die Verwendung von Namen lebender Personen in einem Brettspiel ist rechtlich heikel und grundsätzlich problematisch. Das deutsche Recht schützt das sogenannte „allgemeine Persönlichkeitsrecht“ (§ 12 BGB, Art. 1 und 2 GG). Dazu gehört auch das Recht am eigenen Namen und das Recht am eigenen Bild. Ohne ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Person darf ihr Name in der Regel nicht für kommerzielle Zwecke – wie etwa ein Brettspiel – verwendet werden. Dies gilt besonders, wenn die Person dadurch identifizierbar ist und ein Bezug zu ihrer tatsächlichen Person hergestellt wird. Ausnahmen gibt es nur in sehr engen Grenzen, etwa bei Personen der Zeitgeschichte und wenn ein berechtigtes öffentliches Interesse besteht, aber auch dann ist Vorsicht geboten. Zusätzlich können markenrechtliche oder urheberrechtliche Aspekte eine Rolle spielen, falls der Name geschützt ist. Fazit: Ohne ausdrückliche Einwilligung der lebenden Person solltest du deren Namen nicht für ein Brettspiel verwenden. Andernfalls drohen rechtliche Konsequenzen wie Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche.

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