Ja, aber nicht grenzenlos: Den aktuellen Arbeitgeber darf ein neuer Arbeitgeber ohne deine Einwilligung grundsätzlich nicht kontaktieren; bei früheren Arbeitgebern ist eine Nachfrage eher zu...
Sollten Teilnahmebedingungen Datenschutz-Hinweise enthalten?
Antwort vomJa, Teilnahmebedingungen sollten unbedingt Hinweise zum Datenschutz beinhalten. Sobald im Rahmen eines Gewinnspiels, einer Umfrage oder einer anderen Aktion personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, bist du nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet, die Teilnehmenden darüber zu informieren. Die Hinweise sollten unter anderem folgende Informationen enthalten: - Welche Daten werden erhoben - Zu welchem Zweck werden die Daten verwendet - Wer ist Verantwortlicher für die Datenverarbeitung - Wie lange werden die Daten gespeichert - Welche Rechte haben die Teilnehmenden (z. B. Auskunft, Löschung, Widerspruch) - An wen können sich Teilnehmende bei Fragen wenden (z. B. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten) Diese Informationen können direkt in die Teilnahmebedingungen integriert oder in einer separaten Datenschutzerklärung verlinkt werden. Ein Verstoß gegen die Informationspflichten kann zu Abmahnungen oder Bußgeldern führen. Weitere Informationen findest du beispielsweise bei der [Datenschutzkonferenz](https://www.datenschutzkonferenz-online.de/) oder beim [Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit](https://www.bfdi.bund.de/).
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