Müssen allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen für Gegenstände Datenschutzregelungen enthalten?

Antwort vom

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB) müssen nicht zwingend eigene Datenschutzregelungen enthalten. Datenschutzrechtliche Informationen, insbesondere nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), sind grundsätzlich in einer separaten Datenschutzerklärung bereitzustellen. Allerdings kann es sinnvoll sein, in den AGB auf die Datenschutzerklärung zu verweisen, insbesondere wenn im Rahmen des Vertragsabschlusses personenbezogene Daten verarbeitet werden. Die eigentlichen Datenschutzregelungen (wie Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung, Rechte der Betroffenen etc.) gehören jedoch nicht in die AGB, sondern in die Datenschutzerklärung, die den Kunden separat und transparent zur Verfügung gestellt werden muss. Zusammengefasst: - AGB müssen keine eigenen Datenschutzregelungen enthalten. - Ein Verweis auf die Datenschutzerklärung in den AGB ist möglich und oft empfehlenswert. - Die eigentlichen Datenschutzinformationen gehören in eine separate Datenschutzerklärung. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [Datenschutzkonferenz](https://www.datenschutzkonferenz-online.de/) oder beim [Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit](https://www.bfdi.bund.de/).

Verwandte Fragen

Darf ein Händler in den Lieferbedingungen festlegen, dass die Kosten einer Annahmeverweigerung nicht erstattet werden?

Nein – so pauschal ist das in der Regel nicht wirksam. Wenn du einen wirksamen Widerruf bei einem Fernabsatzkauf erklärt hast, darf ein Händler dir die Erstattung nicht einfach mit dem...

Darf ein Arbeitgeber beim früheren Arbeitgeber über einen Bewerber Informationen einholen?

Ja, aber nicht grenzenlos: Den aktuellen Arbeitgeber darf ein neuer Arbeitgeber ohne deine Einwilligung grundsätzlich nicht kontaktieren; bei früheren Arbeitgebern ist eine Nachfrage eher zu...

Wie ist der Datenschutz in Thailand bei deutschen Festnetznummern, und welche Daten sind abgreifbar?

Kurzfassung: Aus einer deutschen Festnetznummer allein ist in Thailand normalerweise nur sehr wenig sicher „abgreifbar“. Typisch sichtbar oder ableitbar sind Ländervorwahl (+49), Orts...