Wenn Firma X Bewerberdaten **nach 6 Monaten** löscht und bei einem **Löschverlangen sofort** löscht, ist das mit **AGG-Ansprüchen** grundsätzlich vereinbar – aber nur, w...
Ja, das macht in der Regel Sinn – und ist datenschutzrechtlich oft sogar der sauberere Ansatz. - **6 Monate Aufbewahrung** nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens ist ein gängiger Zeitraum, um sich gegen mögliche **Rechtsansprüche** (z. B. wegen behaupteter Diskriminierung) verteidigen zu können. Das ist typischerweise über ein „berechtigtes Interesse“ begründbar. - **Verlangt der Bewerber die Löschung**, muss das Unternehmen prüfen, ob es die Daten **trotzdem noch braucht** (z. B. genau für diese Rechtsverteidigung oder wegen gesetzlicher Pflichten). - **Wenn kein überwiegender Grund** für die weitere Speicherung besteht: **sofort löschen** ist korrekt. - **Wenn ein Grund besteht** (Rechtsverteidigung): dann **nicht vollständig löschen**, sondern nur **sperren/restriktiv aufbewahren** (Zugriff stark begrenzen, nur für den Zweck „Rechtsverteidigung“, Rest löschen). Kurz: „Sofort löschen auf Wunsch“ ist sinnvoll **sofern** keine zwingenden Aufbewahrungsgründe entgegenstehen; andernfalls ist „minimieren und gesperrt aufbewahren“ bis zum Ende der notwendigen Frist die passende Lösung.
Wenn Firma X Bewerberdaten **nach 6 Monaten** löscht und bei einem **Löschverlangen sofort** löscht, ist das mit **AGG-Ansprüchen** grundsätzlich vereinbar – aber nur, w...
Ja, das ist datenschutzrechtlich zulässig und sogar erforderlich. Wenn sich ein Kunde von Newslettern abmeldet (Opt-out), darf ihm aus datenschutzrechtlichen Gründen keine weitere werbliche...
Die Aufbewahrungsdauer von telefonischen Einwilligungen zu Post Repair-Umfragen richtet sich in Deutschland nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und ggf. branchenspezifischen Rege...
Ob Social Media Listening datenschutzkonform ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere davon, wie die Daten erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Grundsätzlich ist Social Med...
Das Bitten der Teilnehmer, einen Freund zu taggen, ist aus datenschutzrechtlicher Sicht problematisch. Beim Taggen wird eine dritte Person (der getaggte Freund) ohne deren vorherige Einwilligung in ei...
Nach Art. 15 Abs. 1 lit. c DSGVO muss die betroffene Person Auskunft über die Empfänger oder Kategorien von Empfängern erhalten, gegenüber denen personenbezogene Daten offengelegt...
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt seit dem 25. Mai 2018 in der gesamten Europäischen Union. Sie regelt den Schutz personenbezogener Daten und die Rechte von Betroffenen. Die Deklarati...
Eine Bestandsdatenabfrage bei GMX bezieht sich in der Regel auf die Anfrage von sogenannten Bestandsdaten, also personenbezogenen Daten wie Name, Adresse, Geburtsdatum oder Vertragsdaten eines Nutzers...
Die wichtigsten Merkmale, die die Notwendigkeit eines Auftragsverarbeitungsvertrags (AV-Vertrag) gemäß Art. 28 DSGVO begründen, sind: 1. **Verarbeitung personenbezogener Daten im Auft...
Grundsätzlich ist es aus datenschutzrechtlicher Sicht möglich, dass externe Freelancer an Vorstellungsgesprächen teilnehmen, wenn sie später mit dem Bewerber zusammenarbeiten w&uum...