Muss ich bei betriebsbedingter Kündigung bis zum Urteil der Kündigungsschutzklage weiterarbeiten?

Antwort

Bei einer betriebsbedingten Kündigung ist es in der Regel so, dass du bis zum Urteil der Kündigungsschutzklage weiterarbeiten musst, es sei denn, das Arbeitsgericht entscheidet anders oder es wird eine einstweilige Verfügung erwirkt. Es ist wichtig, die genauen Umstände deines Falls zu berücksichtigen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um deine Optionen und Rechte zu klären.

Kategorie: Recht Tags: Kündigung Klage Arbeit
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